Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
20.08.2014
Erstellt
25.07.14, 18:03
Aktualisiert
25.07.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 01.07.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-90/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Wahlprüfungsausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Kommunalwahl am 25. Mai 2014 (Gemeinderatswahl);
hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über
die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen
Sachdarstellung:
Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 30. Juni 2014 (1 Monat nach Bekanntgabe des
Wahlergebnisses im Internet und an der Bekanntmachungstafel am Rathaus) konnten
Einsprüche gegen die Kommunalwahl erhoben werden.
Einsprüche sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.
Seitens der Verwaltung wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl keine
Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die von den Wahlvorständen am Wahltag festgestellten
Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken wurden vom Wahlausschuss in der Sitzung am
27. Mai 2014 als ordnungsgemäß und richtig bestätigt und als offizielles Wahlergebnis
festgestellt und durch den Wahlleiter bekannt gemacht.
Die gesetzlichen Vorschriften
a) § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
b) § 66 Kommunalwahlordnung
sind als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-90/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl
von Amts wegen durch den Ausschuss keine der in § 40 (1) Buchstabe a) bis c)
Kommunalwahlgesetz aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen und
schlägt dem Rat vor, die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 zu
beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)