Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
9,7 kB
Erstellt
03.08.10, 08:12
Aktualisiert
03.08.10, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
D e r
B ü r g e r m e i s t e r
HSG: 02.1
Sachbearbeiter: Ilsemarie Bewernick
29. Dezember 2009
An den
Rat
über den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
025 Betrifft:
Besetzung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes
(LPVG NRW)
Erläuterung: Die Vorlage berührt nicht den Etat..
Nach § 67 LPVG NRW ist bei jeder oberen Dienststelle für die Dauer der Wahlperiode des
Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden.
Der Personalrat und der Gemeinderat als oberstes Beschlussorgan haben sich auf die Person des
Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie über die Zahl der
Beisitzer zu einigen. Die Beisitzer werden je zur Hälfte vom Gemeinderat und vom Personalrat
gestellt. Die Beisitzer der Einigungsstelle müssen dem Geltungsbereich eines
Personalvertretungsgesetzes angehören.
Da der ehemalige Vorsitzende Justus Peters aus Altersgründen nicht mehr in der Kreisverwaltung
Düren beschäftigt ist, wird nunmehr dem Gemeinderat empfohlen, Herr Peter Rubel, PfarrerLegemann-Str. 31, 52388 Nörvenich, Leiter des Straßenverkehrsamtes und ehemaliger
Personalratsvorsitzender des Kreises Düren zum 1. Vorsitzenden zu bestellen. Zum
stellvertretenden Vorsitzenden sollte wie bisher Herr RA Heinz Reifferscheidt, Aachener Str. 45,
52382 Niederzier bestellt werden. Beide stellen sich für das jeweilige Amt zur Verfügung.
Sowohl der Gemeinderat als auch der Personalrat sollten - wie bisher - jeweils 3 Beisitzer
benennen.
Von Seiten des Personalrates werden als Beisitzer die Herren Heinz-Willi Strack und Franz Gerd
Hey sowie Frau Bettina Schmidt benannt.
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, Herrn Peter Rubel, Nörvenich zum
Vorsitzenden
und Herrn Heinz Reifferscheidt zum stellv. Vorsitzenden der
Einigungsstelle zu benennen.
Der Einigungsstelle sollen 6 Beisitzer angehören, von denen der Rat folgende 3
Beisitzer benennt:
..........................................................
...........................................................
...........................................................