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Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.05.13, 13:00
Aktualisiert
24.05.13, 13:00
Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 977 /IX.L. Datum: 06.05.2013 An den Gemeinderat Sitzungstag: 28.05.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden gewählt: Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1 2 3 4 5 6 7 8 Verwaltung: GOAR Alfred Piehler Verwaltung: Barbara Widdau Begründung: Die Besetzung der Zweckverbandsversammlung erfolgt grundsätzlich nach der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer nach § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW, wobei sich die Fraktionen auch auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Ansonsten gilt als Spezialregel das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Nach § 15 GkG werden die Vertreter der Verbandsversammlung durch den Gemeinderat bestellt. Sofern mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu gehören. Diese Regelung im § 15 GkG entspricht auch der Regelung in § 113 Abs. 2 GO NRW. Sofern vorgesehen ist, dass die Bürgermeister zum Verbandsvorsteher bzw. zum stellvertretenden Verbandsvorsteher bestellt werden sollen, müssen aus der Verwaltung Bedienstete für die Verbandsversammlung benannt werden. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden der beiden Gemeinden wird vorgeschlagen, die Verbandsversammlung mit jeweils acht Vertretern der Mitgliedgemeinden Blankenheim und Nettersheim zu besetzen. 3 Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ergibt sich für Blankenheim folgende Verteilung: Sitze im Rat 8 Vertreter Vertreter nach ganzen Zahlen Vertreter nach Nachkommastellen Vertreter gesamt 1 3 1 0 0 0 1 1 1 1 3 2 1 1 Vertreter nach ganzen Zahlen Vertreter nach Nachkommastellen Vertreter gesamt 1 3 1 1 0 1 0 1 0 1 4 1 2 0 Bürgermeister/Bediensteter CDU-Fraktion UWV-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis90/ GRÜNE 14 8 4 2 3,26 1,86 0,93 0,46 Für Nettersheim stellt sich die Verteilung wie folgt dar: Sitze im Rat 8 Vertreter Bürgermeister/Bediensteter CDU-Fraktion SPD-Fraktion UNA-Fraktion FDP 11 3 5 1 3,85 1,05 1,75 Die Fraktionen sind aufgefordert sich zu äußern, wen sie für die Verbandsversammlung benennen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister