Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
24.05.13, 13:00
Aktualisiert
24.05.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 977 /IX.L.
Datum: 06.05.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
28.05.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung
des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden gewählt:
Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
1
2
3
4
5
6
7
8
Verwaltung: GOAR Alfred Piehler
Verwaltung: Barbara Widdau
Begründung:
Die Besetzung der Zweckverbandsversammlung erfolgt grundsätzlich nach der Berechnungsmethode von Hare-Niemeyer nach § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW, wobei
sich die Fraktionen auch auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Ansonsten gilt als Spezialregel das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG). Nach § 15 GkG werden die Vertreter der Verbandsversammlung durch den
Gemeinderat bestellt. Sofern mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu gehören. Diese Regelung im § 15 GkG entspricht auch der Regelung in § 113 Abs. 2 GO NRW.
Sofern vorgesehen ist, dass die Bürgermeister zum Verbandsvorsteher bzw. zum
stellvertretenden Verbandsvorsteher bestellt werden sollen, müssen aus der Verwaltung Bedienstete für die Verbandsversammlung benannt werden.
In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden der beiden Gemeinden wird vorgeschlagen, die Verbandsversammlung mit jeweils acht Vertretern der
Mitgliedgemeinden Blankenheim und Nettersheim zu besetzen.
3
Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ergibt sich für Blankenheim folgende
Verteilung:
Sitze im
Rat
8 Vertreter
Vertreter
nach
ganzen
Zahlen
Vertreter
nach Nachkommastellen
Vertreter
gesamt
1
3
1
0
0
0
1
1
1
1
3
2
1
1
Vertreter
nach
ganzen
Zahlen
Vertreter
nach Nachkommastellen
Vertreter
gesamt
1
3
1
1
0
1
0
1
0
1
4
1
2
0
Bürgermeister/Bediensteter
CDU-Fraktion
UWV-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis90/
GRÜNE
14
8
4
2
3,26
1,86
0,93
0,46
Für Nettersheim stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
Sitze im
Rat
8 Vertreter
Bürgermeister/Bediensteter
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
UNA-Fraktion
FDP
11
3
5
1
3,85
1,05
1,75
Die Fraktionen sind aufgefordert sich zu äußern, wen sie für die Verbandsversammlung benennen.
gez. Pracht
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Bürgermeister