Daten
Kommune
Nörvenich
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Erstellt
13.09.10, 19:23
Aktualisiert
20.10.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 112/2010
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2009-2014)
HSG: 40.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 04.08.2010
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Schulausschuss
Rat
02.09.2010
Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule;
hier: Antrag der GGS Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
Kostenstelle: i211004
Sachkonto: 785300
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Mit beigefügtem Schreiben vom 17.06.2010, eingegangen am 30.06.2010, teilt die Rektorin der
Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich mit, dass die Schulkonferenz in ihrer Sitzung vom
17.06.2010 folgende Petition an die Verwaltung beschlossen hat:
„Die Schulkonferenz Nörvenich spricht sich erneut für die Umzäunung des Schulgeländes aus und
bittet die Gemeinde Nörvenich nochmals, dieses Anliegen zu unterstützen und schnellmöglich
umzusetzen.“
Als Begründung der
Problembereiche an:
Dringlichkeit
des
Anliegens
führen
die
Schulkonferenz
folgende
1. zunehmender Vandalismus
Immer wieder treten Verschmutzungen und Sachdelikte wie Einbrüche, Beschädigungen,
Zerstörungen etc. durch Jugendliche auf dem Schulgelände in den Abend- und Nachtstunden auf.
So wurde das erst in den Osternferien neu aufgestellte Klettergerät bereits beschädigt.
In den Morgenstunden muss der Hausmeister erst die Hinterlassenschaften der Jugendlichen wie
leere und zerschlagene Flaschen, abgerauchte Joints, gebrauchte Präservative etc. beseitigen.
2. Störung des Schulbetriebs
Es kommt des öfteren vor, dass Schulveranstaltungen wie Klassenfeste oder
Abendveranstaltungen der Mitwirkungsgremien, Elternabend etc. von Jugendlichen, z.T. unter
Alkoholeinfluss gestört werden. Lehrpersonen, die als letzte das Schulgebäude verlassen, fühlen
sich häufig durch die Jugendlichen bedroht. Daher möchte niemand mehr eine Veranstaltung
alleine durchführen.
3. Sicherheit der Schüler/innen
Der Nachmittagsbetrieb der OGS wird durch rauchende, respektlose und pöbelnde Jugendliche
auf dem Schulgelände gestört. So können die Kinder der OGS nicht im Außengelände spielen, da
die Erzieherinnen von Jugendlichen beleidigt werden, die sie auffordern, dass Schulgelände
während den Schulzeiten zu verlassen.
Auch dass das Schulgelände frei zugänglich ist, stellt eine Gefahr dar. In letzter Zeit hört man
immer häufiger von sexuellen Übergrifffen auf Schultoiletten und in Schulräumen durch fremde
Personen, die unbemerkt und ungehindert das Schulgelände betreten können.
Der Verlauf der Umzäunung ergibt sich aus der Anlage 2.
Die Verwaltung hat bei den umliegenden Städten und Kommunen nachgefragt, ob und welche
Schulen eingezäunt sind. Die Aufstellung über diese Abfragen ist als Anlage 3 zur Kenntnisnahme
beigefügt.
Gemäß Kostenermittlung belaufen sich die Kosten für die Einzäunung des Schulgeländes auf etwa
28.000,00 €.
Die Mittel hierfür wurden im Haushalt 2009 bereitgestellt und aus der Bildungspauschale finanziert.
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich hat in seiner
Sitzung vom 20.08.2009 jedoch im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
beschlossen, die Einzäunung des Schulgrundstückes der Grund- und Hauptschule Nörvenich
vorerst zurückzustellen. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme in 2009 nicht durchgeführt.
Die Mittel stehen auch im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung, da mit Verfügung vom 29.06.2010
der Landrat des Kreises Düren als untere Verwaltungbehörde dieser Maßnahme im Rahmen der
Genehmigung der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zugestimmt hat.
III:
Beschlussvorschlag:
wird in Sitzung formuliert