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Beschlussvorlage (Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule; hier: Antrag der GGS Nörvenich)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
9,4 kB
Erstellt
13.09.10, 19:23
Aktualisiert
20.10.10, 19:00
Beschlussvorlage (Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule;
hier: Antrag der GGS Nörvenich) Beschlussvorlage (Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule;
hier: Antrag der GGS Nörvenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 112/2010 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014) HSG: 40.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 04.08.2010 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Schulausschuss Rat 02.09.2010 Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule; hier: Antrag der GGS Nörvenich I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: Kostenstelle: i211004 Sachkonto: 785300 II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Mit beigefügtem Schreiben vom 17.06.2010, eingegangen am 30.06.2010, teilt die Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich mit, dass die Schulkonferenz in ihrer Sitzung vom 17.06.2010 folgende Petition an die Verwaltung beschlossen hat: „Die Schulkonferenz Nörvenich spricht sich erneut für die Umzäunung des Schulgeländes aus und bittet die Gemeinde Nörvenich nochmals, dieses Anliegen zu unterstützen und schnellmöglich umzusetzen.“ Als Begründung der Problembereiche an: Dringlichkeit des Anliegens führen die Schulkonferenz folgende 1. zunehmender Vandalismus Immer wieder treten Verschmutzungen und Sachdelikte wie Einbrüche, Beschädigungen, Zerstörungen etc. durch Jugendliche auf dem Schulgelände in den Abend- und Nachtstunden auf. So wurde das erst in den Osternferien neu aufgestellte Klettergerät bereits beschädigt. In den Morgenstunden muss der Hausmeister erst die Hinterlassenschaften der Jugendlichen wie leere und zerschlagene Flaschen, abgerauchte Joints, gebrauchte Präservative etc. beseitigen. 2. Störung des Schulbetriebs Es kommt des öfteren vor, dass Schulveranstaltungen wie Klassenfeste oder Abendveranstaltungen der Mitwirkungsgremien, Elternabend etc. von Jugendlichen, z.T. unter Alkoholeinfluss gestört werden. Lehrpersonen, die als letzte das Schulgebäude verlassen, fühlen sich häufig durch die Jugendlichen bedroht. Daher möchte niemand mehr eine Veranstaltung alleine durchführen. 3. Sicherheit der Schüler/innen Der Nachmittagsbetrieb der OGS wird durch rauchende, respektlose und pöbelnde Jugendliche auf dem Schulgelände gestört. So können die Kinder der OGS nicht im Außengelände spielen, da die Erzieherinnen von Jugendlichen beleidigt werden, die sie auffordern, dass Schulgelände während den Schulzeiten zu verlassen. Auch dass das Schulgelände frei zugänglich ist, stellt eine Gefahr dar. In letzter Zeit hört man immer häufiger von sexuellen Übergrifffen auf Schultoiletten und in Schulräumen durch fremde Personen, die unbemerkt und ungehindert das Schulgelände betreten können. Der Verlauf der Umzäunung ergibt sich aus der Anlage 2. Die Verwaltung hat bei den umliegenden Städten und Kommunen nachgefragt, ob und welche Schulen eingezäunt sind. Die Aufstellung über diese Abfragen ist als Anlage 3 zur Kenntnisnahme beigefügt. Gemäß Kostenermittlung belaufen sich die Kosten für die Einzäunung des Schulgeländes auf etwa 28.000,00 €. Die Mittel hierfür wurden im Haushalt 2009 bereitgestellt und aus der Bildungspauschale finanziert. Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 20.08.2009 jedoch im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW beschlossen, die Einzäunung des Schulgrundstückes der Grund- und Hauptschule Nörvenich vorerst zurückzustellen. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme in 2009 nicht durchgeführt. Die Mittel stehen auch im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung, da mit Verfügung vom 29.06.2010 der Landrat des Kreises Düren als untere Verwaltungbehörde dieser Maßnahme im Rahmen der Genehmigung der Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zugestimmt hat. III: Beschlussvorschlag: wird in Sitzung formuliert