Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1020 /IX.L.
Datum: 26.06.2013
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verpflichtung der Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Nach § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) verpflichtet der Vorsitzende
des Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer
entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.
Die Verpflichtung der Beisitzer wird zu Beginn der Sitzung vorgenommen.
gez. Pracht
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Bürgermeister als Wahlleiter