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Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
38 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO)) Beschlussvorlage (Verpflichtung der Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1020 /IX.L. Datum: 26.06.2013 An den Wahlausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verpflichtung der Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Nach § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) verpflichtet der Vorsitzende des Wahlausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. Die Verpflichtung der Beisitzer wird zu Beginn der Sitzung vorgenommen. gez. Pracht _______________________ Bürgermeister als Wahlleiter