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Mitteilungsvorlage (Entlastungsstraße Hammerwerk Erft hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Mitteilungsvorlage (Entlastungsstraße Hammerwerk Erft
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Entlastungsstraße Hammerwerk Erft
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.06.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1647 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Entlastungsstraße Hammerwerk Erft hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Strukturförderungsausschusses am 29.04.2009 wurde bereits zu diesem Thema beraten und einstimmig beschlossen, dass die Beratung dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen ist. Die Bezirksregierung hat dem Planungsbüro mündlich mitgeteilt, dass sie anregt aufgrund der Lage der Straße im so genannten „Außenbereich im Innenbereich“ und der Größenordnung zu prüfen, ob es sich hier um einen Fall von unwesentlicher Bedeutung handelt. Voraussetzung hierfür ist nach § 38 Straßen- und Wegegesetz NRW Abs. 3 folgendes: Die Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. Fälle von unwesentlicher Bedeutung liegen insbesondere vor, wenn 1. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind und Seite 2 von Ratsdrucksache 1647 2. andere öffentliche Belange nicht berührt werden oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen, 3. es sich bei dem Vorhaben nicht um ein solches handelt, für das nach dem UVPL NRW eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Träger der Straßenbaulast, also die Stadt Bad Münstereifel. Eine UVP ist für das Vorhaben nach der Anlage 1, Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich. Auch von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde werden auf Grund der Innenbereichslage für Natur und Landschaft nicht so erhebliche Beeinträchtigen erwartet. Gleichwohl sind die Rechte bzw. die Betroffenheit Dritter und hier insbesondere der Belang des Immissionsschutzes im Verfahren zu prüfen. Mit diesem sollen die Anwohner, die sich betroffen fühlen könnten und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Daher soll ein Immissionsschutzgutachten (Straßenverkehrslärm) durch ein qualifiziertes Gutachterbüro erstellt werden. Dem Ausschuss zur Kenntnis.