Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.05.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1618
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Alte Schule in Nitterscheid in Wohnbebauung umwandeln
Städtische Entwicklungsgesellschaft gründen
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2009
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1618
1. Sachverhalt:
Anliegend erhalten Sie den Antrag der SPD-Frakton zur Kenntnis.
Es wird beantragt, eine städtischen Entwicklungsgesellschaft zu gründen und dieser das Gelände
der ehemaligen Schule in Nitterscheid zu übertragen, damit hier eine Wohnbebauung für junge
Familien realisiert werden kann. In einem weiteren Schritt soll die Gesellschaft mit der Entwicklung
einer gleichgearteten Siedlung auf dem Sportplatz beauftragt werden.
Bevor in einem weiteren Schritt auf Details zur Gründung einer städtischen
Entwicklungsgesellschaft eingegangen werden kann, erhalten Sie im nachfolgenden Informationen
zur planungsrechtlichen Beurteilung dieser beiden Areale.
Das Grundstück in Nitterscheid liegt gem. Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil in einer
Wohnbaufläche und ist gem. der bestehenden Satzung dem Innenbereich nach § 34 BauGB
zuzuordnen.
Entlang der Kreisstraße ist in eine Grünfläche ausgewiesen, die im Außenbereich liegt. Hier ist
eine Anbauverbotszone freizuhalten.
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rd. 10.000 qm.
Aus planungsrechtlichen Sicht bestehen gegen eine Bebauung in einer Bautiefe entlang des
Fichtenweges und der Birkenstraße keine Bedenken. Die Erschließung entlang des Fichtenweges
ist sowohl hinsichtlich der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Zufahrt gesichert.
Allerdings ist zu bedenken, dass sich durch die zusätzliche Bebauung das Verkehrsaufkommen
erhöhen wird. Da der Fichtenweg in einem äußerst schlechten Zustand ist, stellt sich verstärkt die
Frage, ob die Straße nicht beitragspflichtig auszubauen ist.
Entlang der Birkenstraße ist die Wasserversorung und die Abwasserbeseitigung über eine
Verlängerung der Ver- bzw. Entsorgungsleitungen zu sichern, evtl. ist die Anlegung eines
Bürgersteigs zu überlegen.
Derzeit kann als davon ausgegangen werden, das eine Fläche rd. 6.000 qm unmittelbar bebaubar
ist.
Um die Flächen im Inneren einer Bebauung zuzuführen, muß ein Bebauungsplan aufgestellt
werden, der u.a auch die innere Erschließung regelt.
Für das Gelände des Sportplatzes sind die planerischen Vorverfahren zur Umwandlung der
Grünflächen in Wohnbauflächen durchgeführt worden. Um die Entwurfsverfahren weiter zu führen,
sind die entsprechende Aufträge erteilt.
Auf der Grundlage der vostehenden Informationen wird um eine grundsätzliche Beratung zur
Frage der Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag: