Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Alte Schule in Nitterscheid in Wohnbebauung umwandeln Städtische Entwicklungsgesellschaft gründen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Beschlussvorlage (Alte Schule in Nitterscheid in Wohnbebauung umwandeln
Städtische Entwicklungsgesellschaft gründen
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2009) Beschlussvorlage (Alte Schule in Nitterscheid in Wohnbebauung umwandeln
Städtische Entwicklungsgesellschaft gründen
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2009)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.05.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1618 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Alte Schule in Nitterscheid in Wohnbebauung umwandeln Städtische Entwicklungsgesellschaft gründen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1618 1. Sachverhalt: Anliegend erhalten Sie den Antrag der SPD-Frakton zur Kenntnis. Es wird beantragt, eine städtischen Entwicklungsgesellschaft zu gründen und dieser das Gelände der ehemaligen Schule in Nitterscheid zu übertragen, damit hier eine Wohnbebauung für junge Familien realisiert werden kann. In einem weiteren Schritt soll die Gesellschaft mit der Entwicklung einer gleichgearteten Siedlung auf dem Sportplatz beauftragt werden. Bevor in einem weiteren Schritt auf Details zur Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft eingegangen werden kann, erhalten Sie im nachfolgenden Informationen zur planungsrechtlichen Beurteilung dieser beiden Areale. Das Grundstück in Nitterscheid liegt gem. Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil in einer Wohnbaufläche und ist gem. der bestehenden Satzung dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Entlang der Kreisstraße ist in eine Grünfläche ausgewiesen, die im Außenbereich liegt. Hier ist eine Anbauverbotszone freizuhalten. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rd. 10.000 qm. Aus planungsrechtlichen Sicht bestehen gegen eine Bebauung in einer Bautiefe entlang des Fichtenweges und der Birkenstraße keine Bedenken. Die Erschließung entlang des Fichtenweges ist sowohl hinsichtlich der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Zufahrt gesichert. Allerdings ist zu bedenken, dass sich durch die zusätzliche Bebauung das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Da der Fichtenweg in einem äußerst schlechten Zustand ist, stellt sich verstärkt die Frage, ob die Straße nicht beitragspflichtig auszubauen ist. Entlang der Birkenstraße ist die Wasserversorung und die Abwasserbeseitigung über eine Verlängerung der Ver- bzw. Entsorgungsleitungen zu sichern, evtl. ist die Anlegung eines Bürgersteigs zu überlegen. Derzeit kann als davon ausgegangen werden, das eine Fläche rd. 6.000 qm unmittelbar bebaubar ist. Um die Flächen im Inneren einer Bebauung zuzuführen, muß ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der u.a auch die innere Erschließung regelt. Für das Gelände des Sportplatzes sind die planerischen Vorverfahren zur Umwandlung der Grünflächen in Wohnbauflächen durchgeführt worden. Um die Entwurfsverfahren weiter zu führen, sind die entsprechende Aufträge erteilt. Auf der Grundlage der vostehenden Informationen wird um eine grundsätzliche Beratung zur Frage der Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft gebeten. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: