Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 899 /IX.L. Z.3
Datum: 15.05.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur
Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur
Vorheck, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13
BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, ist, zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg
die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11
Nr. 436, 428, 302, 303, 304 und 305 neu festzusetzen.
2. Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese
9.
Änderung
des
Bebauungsplanes
F
2,
Marmagen,
Urgasse/Zum
Mertesberg/Zur Vorheck, gefasst.
3. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die 9. Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich
bekannt zu machen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 19.03.2013 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, die Plandarstellung des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2,
Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, nochmals für den Bereich des
Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 304 zu verändern. Aufgrund dessen wurde dieser Entwurf mit Begründung mit verkürzter Offenlagefrist in der Zeit
vom 15.04. – 30.04.2013 erneut öffentlich ausgelegt mit der Maßgabe, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
3
Es wird vorgeschlagen, zu den im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen die nachfolgend dargestellten Beschlüsse zu fassen:
1. Kreisverband
18.03.2013
Natur-
und Umweltschutz,
Euskirchen,
Schreiben
vom
Es werden keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 18.03.2013
Archäologische Bewertung:
Das Plangebiet liegt im Zentrum von Marmagen, das zur römischen Zeit Kreuzpunkt
mehrerer römischer Straßentrassen war und – damit verbunden – verkehrsgünstig für
römische Ansiedlungen war.
Durch das Plangebiet führt nach jetzigem Kenntnisstand eine römische Straßentrasse,
die 200 m südlich nachgewiesen werden konnte. Entlang dieser Straßen entstanden
oftmals römische Ansiedlungen, deren Bewohner ihre Toten zur Demonstration ihres
Wohlstandes mit zum Teil aufwändigen überirdischen Grabdenkmälern bestatteten, oder
aber auch in regelmäßigen Abständen kleinere Raststationen (sog. Mansio oder
mutatio), Polizeiposten (beneficarienstationen), kleinere Tempelanlagen bis hin zu Meilensteinen, auf denen dem Reisenden u. a. die Entfernung bis zur nächsten größeren
Ansiedlung angezeigt wurde. Etwa 100 m nördlich des Plangebietes liegen Hinweise auf
eine römische Ansiedlung vor, deren Ausdehnung bislang aber noch nicht bekannt ist.
Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden z. T. mit Badeanlagen wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen,
Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen begrenzt und können eine Fläche von 1- 6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten
Anlagen. Die bekannt römische Fundstelle kann daher bis in das Plangebiet reichen.
Fazit: Innerhalb des Plangebietes kann sowohl mit Resten einer römischen Straße als
auch mit römischen Siedlungsbefunden gerechnet werden.
Abwägung der Gemeinde: Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre wurden die
Baugebiete F 1 (Frankenstraße, Weißdornweg, Rotdornweg) und F 2 (Urgasse,
4
Zum Mertesberg, Zur Vorheck) bauleitplanerisch ausgewiesen und die Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser) hergestellt. Beide Baugebiete sind
zwischenzeitlich weitestgehend mit Wohngebäuden und Nebenanlagen bebaut.
Zwar kann nicht bestätigt werden, dass römische Funde im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Bereich vorgefunden wurden. Darüber hinaus beziehen sich die benannten Fundstellen des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege auf nördlich bzw. südlich gelegene Bereiche.
Dennoch sollte in die Begründung ein Hinweis wie folgt aufgenommen werden:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel. (02425) 9039-0 od. Fax: (02425) 9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
In die Begründung wird der nachfolgende Hinweis aufgenommen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel. (02425) 9039-0 od. Fax: (02425) 9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Die Ergänzung in der Begründung führt nicht zu einer erneuten öffentlichen Auslegung. Es wird vorgeschlagen, zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen
Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für
die
9.
Änderung
des
Bebauungsplanes
F
2,
Marmagen,
Urgasse/Zum
Mertesberg/Zur Vorheck, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägun-
5
gen vorzunehmen und die in Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse
zu fassen.
Darüber hinaus wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
für die beigefügte Plandarstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2,
Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, mit Begründung zu fassen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister