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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 899 /IX.L. Z.3 Datum: 15.05.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, ist, zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 436, 428, 302, 303, 304 und 305 neu festzusetzen. 2. Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gefasst. 3. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die 9. Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In seiner Sitzung am 19.03.2013 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, die Plandarstellung des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, nochmals für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 304 zu verändern. Aufgrund dessen wurde dieser Entwurf mit Begründung mit verkürzter Offenlagefrist in der Zeit vom 15.04. – 30.04.2013 erneut öffentlich ausgelegt mit der Maßgabe, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. 3 Es wird vorgeschlagen, zu den im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen die nachfolgend dargestellten Beschlüsse zu fassen: 1. Kreisverband 18.03.2013 Natur- und Umweltschutz, Euskirchen, Schreiben vom Es werden keine Einwände erhoben. Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 18.03.2013 Archäologische Bewertung: Das Plangebiet liegt im Zentrum von Marmagen, das zur römischen Zeit Kreuzpunkt mehrerer römischer Straßentrassen war und – damit verbunden – verkehrsgünstig für römische Ansiedlungen war. Durch das Plangebiet führt nach jetzigem Kenntnisstand eine römische Straßentrasse, die 200 m südlich nachgewiesen werden konnte. Entlang dieser Straßen entstanden oftmals römische Ansiedlungen, deren Bewohner ihre Toten zur Demonstration ihres Wohlstandes mit zum Teil aufwändigen überirdischen Grabdenkmälern bestatteten, oder aber auch in regelmäßigen Abständen kleinere Raststationen (sog. Mansio oder mutatio), Polizeiposten (beneficarienstationen), kleinere Tempelanlagen bis hin zu Meilensteinen, auf denen dem Reisenden u. a. die Entfernung bis zur nächsten größeren Ansiedlung angezeigt wurde. Etwa 100 m nördlich des Plangebietes liegen Hinweise auf eine römische Ansiedlung vor, deren Ausdehnung bislang aber noch nicht bekannt ist. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden z. T. mit Badeanlagen wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen begrenzt und können eine Fläche von 1- 6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen. Die bekannt römische Fundstelle kann daher bis in das Plangebiet reichen. Fazit: Innerhalb des Plangebietes kann sowohl mit Resten einer römischen Straße als auch mit römischen Siedlungsbefunden gerechnet werden. Abwägung der Gemeinde: Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre wurden die Baugebiete F 1 (Frankenstraße, Weißdornweg, Rotdornweg) und F 2 (Urgasse, 4 Zum Mertesberg, Zur Vorheck) bauleitplanerisch ausgewiesen und die Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser) hergestellt. Beide Baugebiete sind zwischenzeitlich weitestgehend mit Wohngebäuden und Nebenanlagen bebaut. Zwar kann nicht bestätigt werden, dass römische Funde im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Bereich vorgefunden wurden. Darüber hinaus beziehen sich die benannten Fundstellen des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege auf nördlich bzw. südlich gelegene Bereiche. Dennoch sollte in die Begründung ein Hinweis wie folgt aufgenommen werden: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. (02425) 9039-0 od. Fax: (02425) 9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Beschlussvorschlag: In die Begründung wird der nachfolgende Hinweis aufgenommen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. (02425) 9039-0 od. Fax: (02425) 9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Die Ergänzung in der Begründung führt nicht zu einer erneuten öffentlichen Auslegung. Es wird vorgeschlagen, zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägun- 5 gen vorzunehmen und die in Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für die beigefügte Plandarstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, mit Begründung zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister