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Mitteilungsvorlage (Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit Fahrzeugen hier: Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Mitteilungsvorlage (Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit Fahrzeugen
hier: Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.08.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 38/14 Fr. Vorlagennummer: VL-99/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit Fahrzeugen hier: Dringlichkeitsentscheidung Sachdarstellung: Mit Datum vom 12.05.2014 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit Fahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Langerwehe, Flur 26, Flurstück 150 (Burg Frenz) eingegangen. Nach § 36 Abs. 2 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang bei der Gemeinde zu erteilten, da dieses sonst als erteilt gilt. Da eine Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist für die Erteilung des Einvernehmens nicht terminiert war, dem Ausschuss diese Angelegenheit zur Entscheidung übertragen wurde, war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014 wurde beschlossen einer Baulast zur Nutzung der Wirtschaftswege nicht zuzustimmen. Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde nicht erteilt, da die Erschließung nicht gesichert war. Zwischenzeitlich hat der Bauherr seinen Bauantrag zurückgezogen, so dass sich die Angelegenheit erledigt hat. Der Bürgermeister (Göbbels)