Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.08.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
38/14 Fr.
Vorlagennummer: VL-99/2014
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Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit
Fahrzeugen
hier: Dringlichkeitsentscheidung
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 12.05.2014 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung
Düren ein Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in gewerblichen Handel mit
Fahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Langerwehe, Flur 26, Flurstück 150 (Burg
Frenz) eingegangen.
Nach § 36 Abs. 2 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen innerhalb von zwei Monaten
nach Eingang bei der Gemeinde zu erteilten, da dieses sonst als erteilt gilt. Da eine
Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten innerhalb der zur
Verfügung stehenden Frist für die Erteilung des Einvernehmens nicht terminiert war, dem
Ausschuss diese Angelegenheit zur Entscheidung übertragen wurde, war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014 wurde beschlossen einer Baulast zur
Nutzung der Wirtschaftswege nicht zuzustimmen. Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB
wurde nicht erteilt, da die Erschließung nicht gesichert war.
Zwischenzeitlich hat der Bauherr seinen Bauantrag zurückgezogen, so dass sich die
Angelegenheit erledigt hat.
Der Bürgermeister
(Göbbels)