Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
07.10.13, 13:00
Aktualisiert
07.10.13, 13:00
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Erweiterung
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 1050 /IX.L.
Datum: 01.10.2013
TISCHVORLAGE
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Klimabündnis Eifel
hier: Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW für
Verbraucherinnen und Verbraucher am Standort Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Haushalt 2014
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittelveranschlagung im Haushalt 2014
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Aufbaus der Energieagentur Eifel ab
dem 01.01.2014 eine Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW für Verbraucherinnen und Verbraucher am Standort Nettersheim einzurichten. Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt, zur Mitfinanzierung des Eigenanteils sich um interkommunale Zusammenarbeit zu bemühen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2013 beschlossen, über die Verbraucherzentrale NRW einen Antrag zum Projekt „KEK – Klimaschutz und Energiewende konkret“ beim zuständigen Ministerium zu stellen (siehe Vorlage 1010 sowie
Niederschrift zur Ratssitzung am 09.07.2013).
Am 30.09.2013 hat die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt, dass ab dem
01.01.2014 eine Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW für Verbraucherinnen und Verbraucher am Standort Nettersheim eingerichtet werden kann und
einen entsprechenden Kooperationsvertrag vorgelegt (siehe Vorlage 1051).
Die Beratungsstelle soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Informationsund Beratungsangebot auf der Grundlage der satzungsmäßigen Aufgaben der Verbraucherzentrale NRW bereithalten mit der Aufgabe, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich, unabhängig und anbieterneutral über alle die Verbraucher und
ihre Haushalte betreffenden Fragen im Bereich der rationellen und sparsamen Energieverwendung sowie der Nutzung unerschöpflicher Energieträger möglichst umfassend zu informieren und zu beraten.
Darüber hinaus konnten mir der Verbraucherzentrale NRW folgende Sonderaufgaben abgestimmt werden, die speziell auf die Gegebenheiten, Entwicklungen und
eingeleiteten Prozesse in der Gemeinde Nettersheim zugeschnitten sind:
Unterstützung gemeindlicher Initiativen (z. B. Altbausanierungen) und LokalerAgenda-Prozesse mit Bezug zu privaten Verbrauchern/-innen durch Weitergabe von fachlichem Expertenwissen.
Erarbeitung von energetischen Sanierungskonzepten zu Gebäuden mit Handlungsempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Errichtung
von Multiplikatorenanlagen bzw. für die Durchführung von Maßnahmen mit
Multiplikatorencharakter.
Bildungsveranstaltungen für Handwerker, Architekten, Ingenieure und solche
Personen, die in energierelevanten Bereichen gewerblich eingesetzt sind und
dort Entscheidungs- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen.
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Durchführung von Bildungsveranstaltungen, die über das Bildungswerk
Nettersheim und die VHS Euskirchen organisieret werden.
Bildungsarbeit in unterschiedlichen Schulformen (z. B. Energiespardetektive in
den Klassen fünf und sechs). Entwicklung und Initiierung von Aktivprogrammen zur Energie-, Klima- und Umweltbildung für die Primarstufe sowie die
Sekundarstufen 1 und 2.
Unterstützung bei der Umsetzung der Aktivprogramme in das Betriebskonzept
des Naturzentrums Eifel.
Beratung, Mitwirkung und Unterstützung bei der Umsetzung des Geschäftsplanes und der Einrichtung der Energieagentur Eifel am Standort Nettersheim.
Initiierung und Begleitung von Beratungsabenden für Verbraucher zum Thema
Energie, Klima- und Umweltschutz im Rahmen der Sitzungen der LokalenAgenda-Beiräten der Gemeinde Nettersheim.
Dieser Aufgabenkatalog kann während der Laufzeit des Vertrages in gegenseitigem
Einvernehmen konkretisiert, ergänzt, gekürzt oder anderweitig verändert werden.
Die Jahreskosten für diese Beratungsstelle belaufen sich auf 135.000,00 Euro. In
diesen Kosten sind folgende Leistungen enthalten:
Dauerhafte Besetzung der Beratungsstelle mit einer Beratungskraft, die einen
Universitäts-, TH- oder FH, Master- oder Bachelor-Abschluss der Fächer Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik oder eines anderen geeigneten Studienganges hat.
Bürokraft (0,35 Stelle).
Einsatz zusätzlicher Beratungs- und Bürokräfte wie z. B. der Bildungscampus
der Verbraucherzentrale NRW nach Bedarf.
Gemein- und Sachkosten.
Mieten.
Der Eigenanteil der Gemeinde Nettersheim beläuft sich auf 57.500,00 Euro, wobei
folgende Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben sind:
Mieteinnahmen.
Besetzung der Bürokraft mit einer Gemeindebediensteten/einem Gemeindebedienstetem.
Einsparung von Honorarkosten für gutachterliche Stellungnahmen.
Interkommunale Zusammenarbeit (Einsatz ist auch in anderen Kommunen
gegen entsprechende Kostenerstattung möglich). Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sind diesbezüglich zunächst Gespräche mit der
Nachbargemeinde Blankenheim und dem Kreis Euskirchen vorgesehen.
Zusätzliche Einnahmen durch Etablierung neuer Aktivprogramme im
Naturzentrum zum Thema Energie-, Klima und Umweltbildung.
Die Einrichtung der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW am
Standort Nettersheim wäre ein wichtiger Beitrag zum Aufbau und zur Etablierung der
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Energieagentur Eifel. Hierdurch wäre es möglich, ein qualifiziertes und umfassendes
Beratungsangebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und auch
die gemeindlichen Einrichtungen und begonnen Prozesse weiterzuentwickeln.
Daher sollten ab dem 01.01.2014 eine Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW für Verbraucherinnen und Verbraucher am Standort Nettersheim eingerichtet werden, wobei sich die Verwaltung zur Finanzierung des Eigenanteils um
interkommunale Zusammenarbeit zu bemühen hat.
gez. Pracht
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Bürgermeister