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Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
8,9 kB
Datum
07.10.2010
Erstellt
29.09.10, 08:23
Aktualisiert
29.09.10, 08:23
Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages) Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 142/2010 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014) HSG: 60 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 10.09.2010 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 07.10.2010 Abschluss eines Erschließungsvertrages I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Aufgrund der Abrundungssatzung der Gemeinde Nörvenich für den Ortsteil Frauwüllesheim, ist das Grundstück in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 6, Flurstück 196, gelegen „Im Bayer“ bebaubar. / Der Grundstückseigentümer, Herr Rene Bestgen, Alte Jülicher Str. 9, 52353 Düren, hat mit Datum vom 26.04.10 mitgeteilt, dass er das vorgenannte Grundstück zum Zwecke der Bebauung erworben hat und um Prüfung der Voraussetzungen hierfür gebeten. Da in dem zur Bebauung vorgesehenen Bereich keine Kanalisation vorhanden ist und auch eine Erbreiterung der vorhandenen Baustraße vorgenommen werden muss, ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Darüber hinaus ist zum endgültigen Straßenausbau der Erwerb einer Grundstücksteilfläche entlang des Flurstück 196 in der Größe von rund 36 m² erforderlich. Hierzu hat der Antragsteller bereits einen Besitzüberlassungs- und Bauerlaubnisvertrag unterzeichnet. Die Vermessung wurde ebenfalls bereits durchgeführt. Eine Ausfertigung des Erschließungsvertrages ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügt. Die genaue Lage ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich (Anlage II). Den Grundstückseigentümern Eheleute Cremer (Flurstück 18) wird durch Abschluss dieses Erschließungsvertrages der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ermöglicht. Auf Befragen teilten die Grundstückseigentümer am 28.06.2010 mit, dass sie derzeit nicht an einer Bebauung ihres Grundstücks interessiert sind, ihnen jedoch daran gelegen ist, an die Kanalisation anzuschließen und demzufolge auch den einmaligen Kanalanschlussbeitrag zu entrichten und die Kosten der Hausanschlüsse zu erstatten. Der Anschluss des von Herrn Rene Bestgen geplanten Bauvorhaben an die öffentliche Kanalisation soll über den vorhandenen Wirtschaftsweg an die Binsfelder Straße erfolgen. Hierzu ist die Verlegung einer Kanalleitung bis an die seinerzeit durch Herrn Werner Werres verlegte Kanalisation erforderlich. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die Kosten der Kanalisation sowie die Kosten für die Erbreiterung der vorhandenen Baustraße zu übernehmen. Im Gegenzug hierzu verzichtet die Gemeinde Nörvenich auf die Erhebung des einmaligen Kanalanschlussbeitrages für das Flurstück 196. III: Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, der geplanten Bebauung des Herrn Rene Bestgen, Alte Jülicher Str. 9, 52353 Düren, auf dem Grundstück in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 6, Flurstück 196 und dem hiermit verbundenen Abschluss des Erschließungsvertrages zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.