Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
8,9 kB
Datum
07.10.2010
Erstellt
29.09.10, 08:23
Aktualisiert
29.09.10, 08:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 142/2010
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2009-2014)
HSG: 60
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 10.09.2010
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
07.10.2010
Abschluss eines Erschließungsvertrages
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Aufgrund der Abrundungssatzung der Gemeinde Nörvenich für den Ortsteil Frauwüllesheim, ist das
Grundstück in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 6, Flurstück 196, gelegen „Im Bayer“ bebaubar.
/
Der Grundstückseigentümer, Herr Rene Bestgen, Alte Jülicher Str. 9, 52353 Düren, hat mit Datum
vom 26.04.10 mitgeteilt, dass er das vorgenannte Grundstück zum Zwecke der Bebauung erworben
hat und um Prüfung der Voraussetzungen hierfür gebeten.
Da in dem zur Bebauung vorgesehenen Bereich keine Kanalisation vorhanden ist und auch eine
Erbreiterung der vorhandenen Baustraße vorgenommen werden muss, ist der Abschluss eines
Erschließungsvertrages erforderlich. Darüber hinaus ist zum endgültigen Straßenausbau der Erwerb
einer Grundstücksteilfläche entlang des Flurstück 196 in der Größe von rund 36 m² erforderlich.
Hierzu hat der Antragsteller bereits einen Besitzüberlassungs- und Bauerlaubnisvertrag
unterzeichnet. Die Vermessung wurde ebenfalls bereits durchgeführt. Eine Ausfertigung des
Erschließungsvertrages ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügt.
Die genaue Lage ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich (Anlage II).
Den Grundstückseigentümern Eheleute Cremer (Flurstück 18) wird durch Abschluss dieses
Erschließungsvertrages der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ermöglicht. Auf Befragen
teilten die Grundstückseigentümer am 28.06.2010 mit, dass sie derzeit nicht an einer Bebauung ihres
Grundstücks interessiert sind, ihnen jedoch daran gelegen ist, an die Kanalisation anzuschließen
und demzufolge auch den einmaligen Kanalanschlussbeitrag zu entrichten und die Kosten der
Hausanschlüsse zu erstatten.
Der Anschluss des von Herrn Rene Bestgen geplanten Bauvorhaben an die öffentliche Kanalisation
soll über den vorhandenen Wirtschaftsweg an die Binsfelder Straße erfolgen. Hierzu ist die
Verlegung einer Kanalleitung bis an die seinerzeit durch Herrn Werner Werres verlegte Kanalisation
erforderlich.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die Kosten der Kanalisation sowie die Kosten für die
Erbreiterung der vorhandenen Baustraße zu übernehmen. Im Gegenzug hierzu verzichtet die
Gemeinde Nörvenich auf die Erhebung des einmaligen Kanalanschlussbeitrages für das Flurstück
196.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, der
geplanten Bebauung des Herrn Rene Bestgen, Alte Jülicher Str. 9, 52353 Düren, auf dem Grundstück
in der Gemarkung Frauwüllesheim, Flur 6, Flurstück 196 und dem hiermit verbundenen Abschluss
des Erschließungsvertrages zuzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.