Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
26.01.12, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 449/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
23.01.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
09.02.2012
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. des Parkens auf dem Schlunkweg in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Mittel in Höhe von ca.500,00 Euro für die Auftragung von zwei Zeichen Nr.299 sind im
Bugdet des Eigenbetriebes Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Den im Bürgerantrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation auf dem Schlunkweg (K 45) kann zugestimmt werden.
Im Abschnitt zwischen Roncallistraße und Theodor-Heuss-Straße würde ein Parkverbot
nördlich der Einmündung Roncallistraße die Sicht für bergab fahrende Fahrzeuge
verbessern. Das Parkverbot sollte in einer Länge von ca. 15,00m ab dem (Ende)
Fußgängerüberweg in nördliche Richtung durch eine Zick-Zack-Linie (Zeichen Nr.299
StVO) angeordnet werden. Da auf diesem Streckenabschnitt u.a. mehrere Buslinien
liegen, kann ich eine wechselseitige Parkanordnung nicht befürworten. Zusätzlich gehen
bei einer solchen Anordnung mehrere Parkmöglichkeiten für die Kraftfahrzeugführer
verloren.
Im zweiten Bereich (siehe Antrag) auf dem Schlunkweg zwischen Donatusstraße und
Bahnhofstraße würde die Verlängerung eines Parkverbotes in Höhe der Garagenhöfe von
Haus Nr. 79-83 die Verkehrssituation entspannen. Um dem Busverkehr eine
Begegnungsmöglichkeit zu gewährleisten, schlage ich die Auftragung einer Zick-ZackLinie (Zeichen Nr.299 StVO) auf der westlichen Seite in Höhe von Haus Nr. 81 vor.
Hierdurch würden die drei vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn entfallen.
(Dr. Rips)
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