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Bürgerantrag (Anregung bzgl. des Parkens auf dem Schlunkweg in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
26.01.12, 15:35
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 449/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 23.01.2012 Datum Freigabe -100- Termin 09.02.2012 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. des Parkens auf dem Schlunkweg in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Mittel in Höhe von ca.500,00 Euro für die Auftragung von zwei Zeichen Nr.299 sind im Bugdet des Eigenbetriebes Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Den im Bürgerantrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Schlunkweg (K 45) kann zugestimmt werden. Im Abschnitt zwischen Roncallistraße und Theodor-Heuss-Straße würde ein Parkverbot nördlich der Einmündung Roncallistraße die Sicht für bergab fahrende Fahrzeuge verbessern. Das Parkverbot sollte in einer Länge von ca. 15,00m ab dem (Ende) Fußgängerüberweg in nördliche Richtung durch eine Zick-Zack-Linie (Zeichen Nr.299 StVO) angeordnet werden. Da auf diesem Streckenabschnitt u.a. mehrere Buslinien liegen, kann ich eine wechselseitige Parkanordnung nicht befürworten. Zusätzlich gehen bei einer solchen Anordnung mehrere Parkmöglichkeiten für die Kraftfahrzeugführer verloren. Im zweiten Bereich (siehe Antrag) auf dem Schlunkweg zwischen Donatusstraße und Bahnhofstraße würde die Verlängerung eines Parkverbotes in Höhe der Garagenhöfe von Haus Nr. 79-83 die Verkehrssituation entspannen. Um dem Busverkehr eine Begegnungsmöglichkeit zu gewährleisten, schlage ich die Auftragung einer Zick-ZackLinie (Zeichen Nr.299 StVO) auf der westlichen Seite in Höhe von Haus Nr. 81 vor. Hierdurch würden die drei vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn entfallen. (Dr. Rips) -2-