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Beschlussvorlage (Bauantrag auf Neubau eines Autohauses hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Beschlussvorlage (Bauantrag auf Neubau eines Autohauses
hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO) Beschlussvorlage (Bauantrag auf Neubau eines Autohauses
hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.08.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 39/14 Fr. Vorlagennummer: VL-97/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag auf Neubau eines Autohauses hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO Sachdarstellung: Mit Datum vom 12.05.2014 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag auf Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück Schönthaler Str. / Jüngersdorfer Str. eingegangen. Das beantragte Vorhaben verstößt in einigen Teilen gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diesbezüglich wurden insgesamt drei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Gemäß § 36 Abs. 2 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang bei der Gemeinde zu erteilen, da dieses ansonsten als erteilt gilt. Da eine Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist für die Erteilung des Einvernehmens nicht terminiert war, dem Ausschuss diese Angelegenheit zur Entscheidung übertragen wurde, war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Da die Verstöße gegen die Festsetzungen als gering bewertet wurden und aus städtebaulicher Sicht keine Beeinträchtigung darstellen, wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-97/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014. Der Bürgermeister (Göbbels)