Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.08.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
39/14 Fr.
Vorlagennummer: VL-97/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag auf Neubau eines Autohauses
hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 12.05.2014 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung
Düren ein Bauantrag auf Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück Schönthaler Str.
/ Jüngersdorfer Str. eingegangen. Das beantragte Vorhaben verstößt in einigen Teilen
gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diesbezüglich wurden insgesamt drei
Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Gemäß § 36 Abs. 2 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen innerhalb von zwei
Monaten nach Eingang bei der Gemeinde zu erteilen, da dieses ansonsten als erteilt gilt.
Da eine Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten innerhalb der
zur Verfügung stehenden Frist für die Erteilung des Einvernehmens nicht terminiert war,
dem Ausschuss diese Angelegenheit zur Entscheidung übertragen wurde, war eine
Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Da die Verstöße gegen die Festsetzungen als gering bewertet wurden und aus städtebaulicher Sicht keine Beeinträchtigung darstellen, wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom
22.05.2014 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-97/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014.
Der Bürgermeister
(Göbbels)