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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 22.11.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-161/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier Sachdarstellung: Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das gesamte Rheinische Braunkohlenrevier. Die Notwendigkeit eines solchen Planes wird mit der Koalitionsvereinbarung und der Regelung des § 47 Abs. 3 Bundesimmissionschutzgesetz begründet. Die Bezirksregierung Köln, die das Verfahren leitet, hat in den beiden bislang durchgeführten Projektgruppensitzungen den betroffenen Gebietskörperschaften weder die Sinnhaftigkeit, noch die festgelegte Gebietskulisse des geplanten Luftreinhalteplanes vermitteln können. Weder im Tagebau Garzweiler noch in Hambach und Inden gibt es nach den aktuellen Messungen Grenzwertüberschreitungen, die einen revierweiten Luftreinhalteplan erforderlich machen würden. Darüber hinaus existieren sowohl für den Tagebau Garzweiler, als auch für Hambach bereits Luftreinhaltepläne, die für den Betrieb der Tagebaue Maßnahmen festschreiben und in der Vergangenheit bereits zu deutlichen Verbesserungen insbesondere der Feinstaubbelastungen geführt haben. Für den Tagebau Inden gibt es zwar keinen Luftreinhalteplan, die Maßnahmen aus Garzweiler und Hambach werden jedoch auf Inden übertragen, sodass auch hier eine deutliche Verbesserung erzielt wird. Aus den vorgestellten Messergebnissen wurde darüber hinaus deutlich, dass der Hauptgrund für den Erlass des Luftreinhalteplanes die sog. „Hintergrundbelastung“ ist, die mit ca. 78 % (lt. Luftreinhalteplan Hambach) durch die bisherigen Maßnahmen nicht reduziert werden konnte. Zu dieser Hintergrundbelastung zählen insbesondere Emissionen von Verkehr und Industrie. Insbesondere unter diesem Aspekt scheint die Gebietskulisse „Rheinisches Revier“ willkürlich, weil diese Belastungen aus dem regionalen Hintergrund überall in NRW mehr oder weniger auftreten. Drucksache VL-161/2013 Seite - 2 - Darüber hinaus soll nicht einmal das gesamte rheinische Revier von diesem Luftreinhalteplan betroffen sein, denn weder die Städte Düren noch Eschweiler werden im Verfahren beteiligt. Es ist zu befürchten, dass die Kommunen im Geltungsbereich des Luftreinhalteplanes zu Unrecht im Hinblick auf die Luftqualität problematisiert werden und auch ohne Vorliegen irgendwelcher Grenzwertüberschreitungen aufgefordert werden, sog. „Festbrennstoffverordnungen“ zu erlassen. Hierdurch könnten Schäden sowohl für die Region als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort entstehen. Die beteiligten Kommunen wurden gebeten, bis Ende 2013 zur Planungsabsicht schriftlich Stellung zu nehmen. Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten lehnt die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Revier aus den dargelegten Gründen ab. Der Bürgermeister (Göbbels)