Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 22.11.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-161/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier
Sachdarstellung:
Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das
gesamte Rheinische Braunkohlenrevier. Die Notwendigkeit eines solchen Planes wird mit
der Koalitionsvereinbarung und der Regelung des § 47 Abs. 3 Bundesimmissionschutzgesetz begründet.
Die Bezirksregierung Köln, die das Verfahren leitet, hat in den beiden bislang durchgeführten Projektgruppensitzungen den betroffenen Gebietskörperschaften weder die Sinnhaftigkeit, noch die festgelegte Gebietskulisse des geplanten Luftreinhalteplanes vermitteln
können.
Weder im Tagebau Garzweiler noch in Hambach und Inden gibt es nach den aktuellen
Messungen Grenzwertüberschreitungen, die einen revierweiten Luftreinhalteplan
erforderlich machen würden. Darüber hinaus existieren sowohl für den Tagebau
Garzweiler, als auch für Hambach bereits Luftreinhaltepläne, die für den Betrieb der
Tagebaue Maßnahmen festschreiben und in der Vergangenheit bereits zu deutlichen
Verbesserungen insbesondere der Feinstaubbelastungen geführt haben.
Für den Tagebau Inden gibt es zwar keinen Luftreinhalteplan, die Maßnahmen aus
Garzweiler und Hambach werden jedoch auf Inden übertragen, sodass auch hier eine
deutliche Verbesserung erzielt wird.
Aus den vorgestellten Messergebnissen wurde darüber hinaus deutlich, dass der
Hauptgrund für den Erlass des Luftreinhalteplanes die sog. „Hintergrundbelastung“ ist, die
mit ca. 78 % (lt. Luftreinhalteplan Hambach) durch die bisherigen Maßnahmen nicht
reduziert werden konnte. Zu dieser Hintergrundbelastung zählen insbesondere Emissionen von Verkehr und Industrie.
Insbesondere unter diesem Aspekt scheint die Gebietskulisse „Rheinisches Revier“
willkürlich, weil diese Belastungen aus dem regionalen Hintergrund überall in NRW mehr
oder weniger auftreten.
Drucksache VL-161/2013
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Darüber hinaus soll nicht einmal das gesamte rheinische Revier von diesem Luftreinhalteplan betroffen sein, denn weder die Städte Düren noch Eschweiler werden im Verfahren
beteiligt.
Es ist zu befürchten, dass die Kommunen im Geltungsbereich des Luftreinhalteplanes zu
Unrecht im Hinblick auf die Luftqualität problematisiert werden und auch ohne Vorliegen
irgendwelcher Grenzwertüberschreitungen aufgefordert werden, sog. „Festbrennstoffverordnungen“ zu erlassen. Hierdurch könnten Schäden sowohl für die Region als Wohn- als
auch als Wirtschaftsstandort entstehen.
Die beteiligten Kommunen wurden gebeten, bis Ende 2013 zur Planungsabsicht schriftlich
Stellung zu nehmen. Aus den dargelegten Gründen wird empfohlen, die Aufstellung eines
Luftreinhalteplanes für das Rheinische Braunkohlenrevier abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten lehnt die Aufstellung eines
Luftreinhalteplanes für das Rheinische Revier aus den dargelegten Gründen ab.
Der Bürgermeister
(Göbbels)