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Beschlussvorlage (Anlage 1: 7. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
16 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Beschlussvorlage (Anlage 1: 7. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Anlage 1: 7. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

7. Änderungssatzung vom …….. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 14. Dezember 2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen - § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), - § 1, 4 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV. NRW. 610), - § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW.) vom 21.Juni 1988 (GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74) sowie auf der Grundlage - der Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.Dezember 2005, - der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung vom ……….. folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 1 bis 4 erhalten folgende Fassung: §4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Höhe der Gebühren für die Abfuhr der zugelassenen Abfallbehälter richtet sich nach deren Anzahl und Größe. (2) Die Jahresgebühr beträgt für 2014 2.1 bei der Restmüllentsorgung (graue Tonne) aus Haushaltungen bei grundsätzlich vierwöchentlicher Entleerung und einschließlich einer Sperrgutabfuhr Gebühr 2014 a) für einen 60-Ltr-Kunststoff-Leih-MGB: 91,90 € b) für einen 120-Ltr-Kunststoff-Leih-MGB: 120,90 € c) für einen 240-Ltr-Kunststoff-Leih-MGB: 175,00 € Gebühr 2013 94,60 € 125,90 € 185,10 € 2.2 bei der Restmüllentsorgung (graue Tonne) gem. § 7 Gewerbeabfallverordnung bei grundsätzlich 14-täglicher Entleerung (keine Sperrgutabfuhr) a) für einen 120 B Ltr B Kunststoff-Leih-MGB: 198,10 € 203,10 € b) für einen 240 B Ltr B Kunststoff-Leih-MGB: 331,40 € 341,40 € (3) Die Jahresgebühr 2014 beträgt bei der Restmüllentsorgung (1,1-cbm-Container): a) für einen 1,1-cbm-Container bei wöchentlicher Abfuhr: 2.252,10 € 2.437,10 € b) für einen 1,1-cbm-Container bei 14-täglicher Abfuhr: 1.122,80 € 1.214,80 € c) für einen 1,1-cbm-Container bei 4-wöchentlicher Abfuhr: 607,00 € 653,00 € (4) Die Jahresgebühr 2014 beträgt bei der Abfuhr der Biotonne (grüne Tonne) bei grundsätzlich 14-täglicher Entleerung a) für das 120-Ltr-MGB: 81,20 € 81,20 € b) für das 240-Ltr-MGB: 127,60 € 127,60 € c) für einen 1,1 cbm-Container bei 14-täglicher Abfuhr: 740,60 € 740,60 € Artikel II In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: 1. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Langerwehe, den …………2013 Der Bürgermeister gez. Göbbels ( Göbbels )