Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
159 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Beschlussvorlage (Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010) Beschlussvorlage (Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010) Beschlussvorlage (Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2013 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 700-00 Vorlagennummer: VL-143/2013 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010 Sachdarstellung: Die Kanalgebühren werden derzeit auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 erhoben. Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten Kosten. Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist hinzuweisen: a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt - wie bisher - nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. a) Nach dem geltenden Recht ist dagegen die kalkulatorische Verzinsung des für die kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Kapitals von den Anschaffungs-/Herstellungswerten vorgenommen worden; Beiträge und Zuschüsse Dritter blieben außer Betracht. b) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit dem nach der geltenden Rechtsprechung (OVG Münster) zulässigen Zinssatz von 7 % vorgenommen. c) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2014 ist nach Angaben des Wasserleitungszweckverbandes von einer leichten Senkung des Wasserverbrauchs gegenüber der Schätzung 2013 ausgegangen worden. d) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind aktualisiert worden. Die neuen Sätze errechnen sich aus folgenden Grundlagen: Schmutzwasser Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2014 Zur Deckung heranzuziehende Erträge: a) Sonstige Erträge 1.726.300 € 500 € Drucksache VL-143/2013 b) Erstattungen aus Vorjahren c) Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER d) durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen Geschätzter Frischwasserverbrauch in 2014 ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2014 Seite - 2 - -80.000 € 0€ 1.805.800 € 558.700 m³ 3,23 € ( bisher 2,99 € ) Niederschlagswasser Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2014 Zur Deckung heranzuziehende Erträge: a) Sonstige Erträge b) Erstattungen aus Vorjahren c) Gebühren für Entwässerung der Straßen, Wege und Plätze (im Gesamt-Deckungsvolumen lt. e) enthalten) d) Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER e) durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen Gesamte bebaute und befestigte Flächen ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2013 905.400 € 500 € 41.500 € 298.200 € 0€ 863.400 € 1.507.289 m² 0,57 € ( bisher 0,58 € ) Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Festsetzung der neuen Gebührensätze ab 01.01.2014 mit 3,23 € für Schmutzwasser und 0,57 € für Niederschlagswasser und den Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 zu empfehlen. Anlagen: - Kalkulation der Abwassergebühren für 2014 - Entwurf 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe Finanzielle Auswirkungen: - - - Beschlussvorschlag: A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat B) Der Rat beschließt den Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2014 in § 6 der Satzung a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 3,23 €. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,57 €. Drucksache VL-143/2013 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 -