Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
159 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2013
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
700-00
Vorlagennummer: VL-143/2013
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010
Sachdarstellung:
Die Kanalgebühren werden derzeit auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend
dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind
Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten Kosten.
Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist hinzuweisen:
a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt - wie bisher - nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
a) Nach dem geltenden Recht ist dagegen die kalkulatorische Verzinsung des für die kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Kapitals von den Anschaffungs-/Herstellungswerten vorgenommen worden; Beiträge und Zuschüsse Dritter blieben außer Betracht.
b) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit dem nach der geltenden Rechtsprechung
(OVG Münster) zulässigen Zinssatz von 7 % vorgenommen.
c) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2014 ist nach Angaben des Wasserleitungszweckverbandes von einer leichten Senkung des Wasserverbrauchs gegenüber der Schätzung 2013
ausgegangen worden.
d) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind aktualisiert worden.
Die neuen Sätze errechnen sich aus folgenden Grundlagen:
Schmutzwasser
Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2014
Zur Deckung heranzuziehende Erträge:
a)
Sonstige Erträge
1.726.300 €
500 €
Drucksache VL-143/2013
b)
Erstattungen aus Vorjahren
c)
Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER
d)
durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen
Geschätzter Frischwasserverbrauch in 2014
ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2014
Seite - 2 -
-80.000 €
0€
1.805.800 €
558.700 m³
3,23 €
( bisher 2,99 € )
Niederschlagswasser
Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2014
Zur Deckung heranzuziehende Erträge:
a)
Sonstige Erträge
b)
Erstattungen aus Vorjahren
c)
Gebühren für Entwässerung der Straßen, Wege und
Plätze
(im Gesamt-Deckungsvolumen lt. e) enthalten)
d)
Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER
e)
durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen
Gesamte bebaute und befestigte Flächen
ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2013
905.400 €
500 €
41.500 €
298.200 €
0€
863.400 €
1.507.289 m²
0,57 €
( bisher 0,58 € )
Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Festsetzung der neuen Gebührensätze ab 01.01.2014 mit
3,23 € für Schmutzwasser und
0,57 € für Niederschlagswasser
und den Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 zu empfehlen.
Anlagen:
- Kalkulation der Abwassergebühren für 2014
- Entwurf 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Langerwehe
Finanzielle Auswirkungen:
-
-
-
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
den Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 mit folgender
Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2014 in § 6 der Satzung
a)
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug
3,23 €.
b)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener
bebauter und befestigter Grundstücksfläche
0,57 €.
Drucksache VL-143/2013
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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