Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.12.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
101/2013 Fr.
Vorlagennummer: VL-167/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag für einen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus im
Außenbereich
Sachdarstellung:
Für das Grundstück Gemarkung Geich-Obergeich, Flur 4, Flurstück 104, wurde am
25.11.2013 ein Bauantrag für einen eingeschossigen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus eingereicht. Das geplante Vorhaben ist in dem beigefügten
Lageplan dargestellt.
Das Grundstück ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im
Sinne des § 35 BauGB.
Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Sonstige
Vorhaben können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist. Es liegt grundsätzlich eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, da das
Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dennoch ist die
Zulässigkeit des Vorhaben des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Ziffer 5 BauGB (Erweiterung
eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes) gegeben, so dass aus bauplanungsrechtlichen Gründen keine Versagungsgründe bestehen.
Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Drucksache VL-167/2013
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe
beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB für das o. g. Vorhaben zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)