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Tischvorlage (Bauantrag für einen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus im Außenbereich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Tischvorlage (Bauantrag für einen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus im Außenbereich) Tischvorlage (Bauantrag für einen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus im Außenbereich)

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Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.12.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 101/2013 Fr. Vorlagennummer: VL-167/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag für einen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus im Außenbereich Sachdarstellung: Für das Grundstück Gemarkung Geich-Obergeich, Flur 4, Flurstück 104, wurde am 25.11.2013 ein Bauantrag für einen eingeschossigen Erweiterungsanbau am bestehenden Einfamilienwohnhaus eingereicht. Das geplante Vorhaben ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt. Das Grundstück ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Sonstige Vorhaben können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Es liegt grundsätzlich eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dennoch ist die Zulässigkeit des Vorhaben des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Ziffer 5 BauGB (Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes) gegeben, so dass aus bauplanungsrechtlichen Gründen keine Versagungsgründe bestehen. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Drucksache VL-167/2013 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB für das o. g. Vorhaben zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)