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Beschlussvorlage (7. Änderung vom ..... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
77 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Beschlussvorlage (7. Änderung vom ..... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen) Beschlussvorlage (7. Änderung vom ..... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.11.2013 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Abfallgebührensatzung2014-Ho. Vorlagennummer: VL-148/2013 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 7. Änderung vom ..... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Für das Jahr 2014 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Vergleich zu 2013 geringfügig gesenkt werden können. Im Rahmen der Nachkalkulation 2011 der Regio Entsorgung AöR können 53.805,00 € Erstattung in die Gebührenkalkulation 2014 einfließen. Die Gebührensätze der Biomüllentsorgung 2014 bleiben gegenüber 2013 stabil. Die Erstattung aus der Nachkalkulation 2011 war hier nur geringfügig (1.577,00 €). Finanzielle Auswirkungen: Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich die Müllgebühren in den letzten Jahren auf einem stabilen Niveau befinden. Beschlussvorschlag: Der Rat erlässt die o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Drucksache VL-148/2013 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -