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Beschlussvorlage (Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06
Beschlussvorlage (Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe) Beschlussvorlage (Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.01.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 108/13 Fr. Vorlagennummer: VL-3/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe Sachdarstellung: Für das Grundstück Gemarkung Geich-Obergeich, Flur 3, Flurstück 39,41 wurde mit Datum vom 09.12.2013 bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe gestellt. Das geplante Vorhaben ist in der beigefügten Kopie aus dem Lageplan dargestellt. Das Vorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es u. a. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen. Drucksache VL-3/2014 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -