Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.01.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
108/13 Fr.
Vorlagennummer: VL-3/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in
Pferdeställe
Sachdarstellung:
Für das Grundstück Gemarkung Geich-Obergeich, Flur 3, Flurstück 39,41 wurde mit
Datum vom 09.12.2013 bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag auf Nutzungsänderung von Nebenanlagen eines Schlossereibetriebes in Pferdeställe gestellt.
Das geplante Vorhaben ist in der beigefügten Kopie aus dem Lageplan dargestellt.
Das Vorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des
§ 35 BauGB.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es u. a. einem
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche einnimmt.
Da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Drucksache VL-3/2014
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe
beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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