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Antrag (Antrag bzgl. wirtschaftliche Verwertung bzw. Verkauf von städtischen Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
27.01.12, 06:25
Aktualisiert
22.02.12, 06:23
Antrag (Antrag bzgl. wirtschaftliche Verwertung bzw. Verkauf von städtischen Immobilien)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 537/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 12.12.2011 gez. Dr. Risthaus 21.02.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 08.02.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. wirtschaftliche Verwertung bzw. Verkauf von städtischen Immobilien Finanzielle Auswirkungen: vorerst keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Die Verwaltung unterstützt das Ansinnen die städtische Immobilie Marienschule frei von städtischen Nutzungen werden zu lassen (siehe hierzu auch Vorlage 5/2012). Eine Verwertung des Objektes Marienschule kann jedoch erst nach abgeschlossener Sanierung der Carl-SchurzHauptschule erfolgen. Darüber hinaus gilt anzumerken, dass die ehemalige Lehrerwohnung noch privat vermietet ist. Hierfür muss bis zur endgültigen Aufgabe, eine für die Beteiligten verträgliche Lösung gefunden werden. Der früheste Vermarktungszeitpunkt der Marienschule kann somit erst 2015 sein. Zu 2) In der Musikschule sind neben der Musikschule noch die AWO und Teile der VHS untergebracht. Gem. Vorlage 5/2012 soll sowohl die AWO, als auch die VHS zukünftig in der Hauptschule Liblar untergebracht werden. Ein Verkauf der alten Musikschule kann somit auch erst ab 2015 erfolgen. (Dr. Rips)