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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
92 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:04
Aktualisiert
25.02.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.02.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-20/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 06.03.2013 6 Anschaffung von Sammelbehältern für die Entsorgung von Hundekot Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Erst auf dieser Grundlage soll eine Entscheidung getroffen werden. Zwischenzeitlich konnten verschiedene Sponsoren für die Finanzierung gefunden werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zentralort Langerwehe bereits erfolgt. 04.12.2013 3 7. Änderung vom ..... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Nach einer kurzen Erläuterung der Vorlage durch Herrn Bürgermeister Göbbels empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.13 entsprechend beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-20/2014 Seite - 2 - 04.12.2013 4 Erlass einer 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2012 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04.10.2010 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 04. Oktober 2010 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2014 in § 6 der Satzung a)Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 3,23 €. b)Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,57 €. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.13 entsprechend beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 04.12.2013 5 7. Änderungssatzung vom ... Dezember 2013 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.13 entsprechend beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 04.12.2013 6 Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsrechnung Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat 1.die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren:46,50 €/m³ b) bei Einzelabfuhren: 55,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes; 2.den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.13 entsprechend beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Der Bürgermeister (Göbbels)