Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
92 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:04
Aktualisiert
25.02.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.02.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-20/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
06.03.2013
6
Anschaffung von
Sammelbehältern für die
Entsorgung von Hundekot
Der Ausschuss beauftragt
die Verwaltung ein
entsprechendes Konzept
zu erarbeiten. Erst auf
dieser Grundlage soll eine
Entscheidung getroffen
werden.
Zwischenzeitlich konnten
verschiedene Sponsoren für die
Finanzierung gefunden werden. Die
Umsetzung der Maßnahme ist im
Zentralort Langerwehe bereits
erfolgt.
04.12.2013
3
7. Änderung vom ..... zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die
Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Nach einer kurzen
Erläuterung der Vorlage
durch Herrn Bürgermeister
Göbbels empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss dem Rat den Erlass
der o.a. Satzung in der
beratenen Entwurfsfassung.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
12.12.13 entsprechend beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-20/2014
Seite - 2 -
04.12.2013
4
Erlass einer 11.
Änderungssatzung zur
Gebührensatzung vom 12.
Dezember 2012 zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Langerwehe
vom 04.10.2010
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat den Erlass der 11.
Änderungssatzung zur
Gebührensatzung vom 12.
Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Langerwehe
vom 04. Oktober 2010 mit
folgender Festsetzung der
Gebührensätze mit
Wirkung ab 01. Januar
2014 in § 6 der Satzung
a)Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 3,23 €.
b)Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m²
angeschlossener bebauter
und befestigter
Grundstücksfläche 0,57 €.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
12.12.13 entsprechend beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
04.12.2013
5
7. Änderungssatzung vom
... Dezember 2013 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat
den Erlass der o.a.
Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
12.12.13 entsprechend beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
04.12.2013
6
Gebühren für die
Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat
1.die Festsetzung der
Gebühren für die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die
Entsorgung aus
Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:46,50 €/m³
b) bei Einzelabfuhren:
55,00 €/m³ abgefahrenen
Grubeninhaltes;
2.den Erlass der Satzung
über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
12.12.13 entsprechend beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Der Bürgermeister
(Göbbels)