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Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012; hier: Beratung und Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.08.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009 Nr. der Ratsdrucksache: 1658 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2009 Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012; hier: Beratung und Beschlussfassung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1658 1. Sachverhalt: Mit RD 1653 wurde der Rat am 30.06.2009 gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO über den Erlass einer Haushaltssperre unterrichtet. Unter Ziffer 2 der Haushaltssperre war auf die Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragssatzung hingewiesen worden. Die veränderten finanzwirtschaftlichen Rahmendaten sind in den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Nachtragshaushalts 2009 eingeflossen. Die wesentlichen Veränderungen sind: • Minderertrag o Gewerbesteuer = rd. 3.075.000 € o aufgrund der Steuerschätzung beim Einkommens-/Umsatzsteueranteil = 350.000 € • Mehraufwand o Sicherung der Stadtmauer = 310.000 € o Personal aufgrund tariflicher/gesetzlicher Änderungen = 13.000 € (ab 2010: 80.000 €) o Beihilfen = 100.000 € Nach einer Abfrage aller Fachämter der Stadtverwaltung können aus dem aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2009 saldiert lediglich Reduzierungen von insgesamt rund 150.000,-- € zur Deckung eines weitergehenden Finanzbedarfs herangezogen werden. Als Beispiel sind zu nennen: • Die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgt voraussichtlich erst im Jahr 2010 (Reduzierung 50.000 €). • Mit der beabsichtigten Errichtung des Bürgerbüros wären auch Baumaßnahmen verbunden (Reduzierung 30.000 €). • Die Baumaßnahme Sanierung Toilettenanlage im Feuerwehrgerätehaus Schönau wird zurückgestellt (Reduzierung 13.000 €). • Die Baumaßnahmen für die Grundschule Bad Münstereifel - Lehrerparkplätze und neues Eingangstor Heisterbacher Straße - werden zurückgestellt (Reduzierung 17.000 €). • Die Brandschutzmaßnahme im Heimatmuseum wird zurückgestellt (Reduzierung 35.000 €). Die einzelnen Veränderungen können der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste entnommen werden. Als Anlage 3 ist eine Kopie des Berichts an die Kommunalaufsicht beigefügt, zu dem die Stadt durch Verfügung des Landrates vom 14.04.2009 verpflichtet war (s. RD 1602). 2. Rechtliche Würdigung Der Erlass einer Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan unterliegt nach § 81 GO NRW und § 80 GO NRW den Verfahrensvorschriften, die auch für die Aufstellung des Ursprungshaushaltes gelten. Den Ratsmitgliedern wurde die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2009 – 2012 am 31.08.2009 per Post zugeleitet. Den Einwohnern und Abgabepflichtigen wird durch öffentliche Bekanntmachung Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2009 eingeräumt. 3. Finanzielle Auswirkungen Der zu prognostizierende Jahresfehlbetrag wird die gesetzlich definierte Schwelle, unterhalb derer ein Haushalt noch genehmigungsfähig ist, erheblich überschreiten. Die Defizitverschlechterung im laufenden Jahr und die dauerhafte und deutliche Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 76 Abs. 1 GO machen deutlich, dass die Verpflichtung zu einer auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt ausgerichteten Haushaltswirtschaft derzeit nicht eingehalten werden kann. Seite 3 von Ratsdrucksache 1658 Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. fortgeschr. Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung Stand allgemeine Rücklage HHPlan 2009 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % jew. z. 31.12. nachrichtlich vorläufiges Jahresergebnis 2007 und Prognose 2008 2007 2008 -900.000,00 € -2.700.000,00 € -900.000,00 € -2.700.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0,00 94.195.829,56 € 2009 2010 2011 2012 -7.741.086,00 € -7.881.821,00 € -7.569.802,00 € -7.510.198,00 € -2.380.946,91 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht -5.360.139,09 € -7.881.821,00 € -7.569.802,00 € -7.510.198,00 € -5,69 -8,87 -9,35 -10,23 88.835.690,47 € 80.953.869,47 € 73.384.067,47 € 65.873.869,47 € Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in sachlicher Hinsicht (Verringerung von Infrastruktur, Absenkung von Standards, Reduzierung von Personalkosten, usw.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres dem Nothaushaltsrecht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund der großen Bedeutung der Krisensituation für den Rat und die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger muss ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, dass den gesamten Ablauf der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise der Stadt beinhaltet und als Grundlage für die notwendigen Handlungen der Stadt dient. Das Sanierungskonzept ist als zukunftsorientierter Leitfaden, in dem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt und die Steuerung des Haushalts sowie den Erhalt des Eigenkapitals festgelegt werden, auszugestalten. 6. Auswirkungen auf den demografischen Wandel Der demografische Wandel wird neben dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang auch eine Überalterung der Gesellschaft mit sich bringen. Dies führt absehbar zu einem weiteren Rückgang an Steuereinnahmen. Die städtische Aufgabe muss es daher sein, nachhaltig Aufwand zu reduzieren, Standards anzupassen und die Leistungstiefe zu optimieren, um das Defizit zu verringern. Andernfalls wird den kommenden Generationen jeglicher Handlungsspielraum genommen. 7. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, sowie das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Münstereifel. Der Rat stellt gleichzeitig fest, dass der Haushaltsausgleich in dem gem. § 76 Abs. 2 GO NRW vorgesehenen Zeitraum nicht erreicht werden wird und die Genehmigungsfähigkeit der Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept nicht gegeben ist. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.