Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.08.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009
Nr. der Ratsdrucksache: 1658
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den
gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1658
1. Sachverhalt:
Mit RD 1653 wurde der Rat am 30.06.2009 gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO über den Erlass einer
Haushaltssperre unterrichtet. Unter Ziffer 2 der Haushaltssperre war auf die Notwendigkeit zur
Erstellung einer Nachtragssatzung hingewiesen worden.
Die veränderten finanzwirtschaftlichen Rahmendaten sind in den als Anlage 1 beigefügten Entwurf
des Nachtragshaushalts 2009 eingeflossen.
Die wesentlichen Veränderungen sind:
• Minderertrag
o Gewerbesteuer = rd. 3.075.000 €
o aufgrund der Steuerschätzung beim Einkommens-/Umsatzsteueranteil = 350.000 €
• Mehraufwand
o Sicherung der Stadtmauer = 310.000 €
o Personal aufgrund tariflicher/gesetzlicher Änderungen = 13.000 € (ab 2010: 80.000 €)
o Beihilfen = 100.000 €
Nach einer Abfrage aller Fachämter der Stadtverwaltung können aus dem aktuellen Haushaltsplan
für das Jahr 2009 saldiert lediglich Reduzierungen von insgesamt rund 150.000,-- € zur Deckung
eines weitergehenden Finanzbedarfs herangezogen werden. Als Beispiel sind zu nennen:
• Die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgt voraussichtlich erst
im Jahr 2010 (Reduzierung 50.000 €).
• Mit der beabsichtigten Errichtung des Bürgerbüros wären auch Baumaßnahmen verbunden
(Reduzierung 30.000 €).
• Die Baumaßnahme Sanierung Toilettenanlage im Feuerwehrgerätehaus Schönau wird
zurückgestellt (Reduzierung 13.000 €).
• Die Baumaßnahmen für die Grundschule Bad Münstereifel - Lehrerparkplätze und neues
Eingangstor Heisterbacher Straße - werden zurückgestellt (Reduzierung 17.000 €).
• Die Brandschutzmaßnahme im Heimatmuseum wird zurückgestellt (Reduzierung 35.000 €).
Die einzelnen Veränderungen können der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste entnommen
werden.
Als Anlage 3 ist eine Kopie des Berichts an die Kommunalaufsicht beigefügt, zu dem die Stadt
durch Verfügung des Landrates vom 14.04.2009 verpflichtet war (s. RD 1602).
2. Rechtliche Würdigung
Der Erlass einer Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan unterliegt nach § 81 GO NRW und
§ 80 GO NRW den Verfahrensvorschriften, die auch für die Aufstellung des Ursprungshaushaltes
gelten. Den Ratsmitgliedern wurde die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009
mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2009 – 2012 am 31.08.2009 per Post
zugeleitet. Den Einwohnern und Abgabepflichtigen wird durch öffentliche Bekanntmachung
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.09.2009 eingeräumt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der zu prognostizierende Jahresfehlbetrag wird die gesetzlich definierte Schwelle, unterhalb derer
ein Haushalt noch genehmigungsfähig ist, erheblich überschreiten. Die Defizitverschlechterung im
laufenden Jahr und die dauerhafte und deutliche Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des §
76 Abs. 1 GO machen deutlich, dass die Verpflichtung zu einer auf die dauerhafte
Leistungsfähigkeit der Stadt ausgerichteten Haushaltswirtschaft derzeit nicht eingehalten werden
kann.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1658
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. fortgeschr.
Anfangsstand
Anfangsstand
allgemeine Rücklage
Verringerung
Stand allgemeine
Rücklage
HHPlan 2009
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
jew. z. 31.12.
nachrichtlich
vorläufiges Jahresergebnis 2007 und
Prognose 2008
2007
2008
-900.000,00 €
-2.700.000,00 €
-900.000,00 €
-2.700.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0
0,00
94.195.829,56 €
2009
2010
2011
2012
-7.741.086,00 €
-7.881.821,00 €
-7.569.802,00 €
-7.510.198,00 €
-2.380.946,91 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
-5.360.139,09 €
-7.881.821,00 €
-7.569.802,00 €
-7.510.198,00 €
-5,69
-8,87
-9,35
-10,23
88.835.690,47 €
80.953.869,47 €
73.384.067,47 €
65.873.869,47 €
Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in sachlicher Hinsicht (Verringerung von
Infrastruktur, Absenkung von Standards, Reduzierung von Personalkosten, usw.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht
möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres
dem Nothaushaltsrecht.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund der großen Bedeutung der Krisensituation für den Rat und die Verwaltung sowie die
Bürgerinnen und Bürger muss ein Sanierungskonzept erarbeitet werden, dass den gesamten
Ablauf der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise der Stadt beinhaltet und als Grundlage für die
notwendigen Handlungen der Stadt dient.
Das Sanierungskonzept ist als zukunftsorientierter Leitfaden, in dem die grundsätzlichen
Rahmenbedingungen für die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt und die
Steuerung des Haushalts sowie den Erhalt des Eigenkapitals festgelegt werden, auszugestalten.
6. Auswirkungen auf den demografischen Wandel
Der demografische Wandel wird neben dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang auch eine
Überalterung der Gesellschaft mit sich bringen. Dies führt absehbar zu einem weiteren Rückgang
an Steuereinnahmen. Die städtische Aufgabe muss es daher sein, nachhaltig Aufwand zu
reduzieren, Standards anzupassen und die Leistungstiefe zu optimieren, um das Defizit zu
verringern. Andernfalls wird den kommenden Generationen jeglicher Handlungsspielraum
genommen.
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2009, sowie das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Münstereifel.
Der Rat stellt gleichzeitig fest, dass der Haushaltsausgleich in dem gem. § 76 Abs. 2 GO NRW
vorgesehenen Zeitraum nicht erreicht werden wird und die Genehmigungsfähigkeit der
Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept nicht gegeben
ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und zur Beratung
vorzulegen.