Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
28.02.14, 18:02
Aktualisiert
28.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 24.02.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-25/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Änderung der Hauptsatzung
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 19.02.2014 einen Antrag auf
Änderung der Hauptsatzung vorgelegt.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Durch die Änderung der Hauptsatzung in der beantragten Form, würde die Anzahl der
Ortsvorsteher von bisher 10 auf 5 reduziert.
Die Änderung würde neben der Änderung des § 4 Abs 1 auch noch folgende Änderungen
mit sich ziehen:
§ 4 Abs 2 müsste entfallen,
§ 5 müsste angepasst werden,
§ 11 Abs. 4 müsste angepasst werden.
Ein Änderungsentwurf der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW die
Hauptsatzung und ihre Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder beschließen kann.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bereits am
02.10.2009 einen Antrag mit gleicher Intention gestellt hatte und der Rat in dieser
Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 09.11.2009 beraten und beschlossen hat, eine
Reduzierung der Anzahl der Ortsvorsteher u.a. unter dem Aspekt der Bürgernähe und der
Bürgerfreundlichkeit abzulehnen.
Drucksache VL-25/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Reduzierung der Anzahl der Ortsvorsteher in der beantragten Form von 10 auf
5 würden sich die Aufwandsentschädigungen monatlich von 1.274,90 € um 498,40 € auf
776,50 € reduzieren.
Es ergäbe sich eine jährliche Ersparnis in Höhe von 5.980,80 €.
Beschlussvorschlag:
Aus den in der Sachdarstellung genannten Gründen ändert der Rat seine bisherige,
letztmalig am 09.11.2009 beschlossene Auffassung zur Anzahl der Ortsvorsteher der
Gemeinde nicht und beschließt eine 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung nicht zu
erlassen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)