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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
28.02.14, 18:02
Aktualisiert
28.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.02.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-25/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Änderung der Hauptsatzung Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 19.02.2014 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung vorgelegt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Durch die Änderung der Hauptsatzung in der beantragten Form, würde die Anzahl der Ortsvorsteher von bisher 10 auf 5 reduziert. Die Änderung würde neben der Änderung des § 4 Abs 1 auch noch folgende Änderungen mit sich ziehen: § 4 Abs 2 müsste entfallen, § 5 müsste angepasst werden, § 11 Abs. 4 müsste angepasst werden. Ein Änderungsentwurf der Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW die Hauptsatzung und ihre Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bereits am 02.10.2009 einen Antrag mit gleicher Intention gestellt hatte und der Rat in dieser Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 09.11.2009 beraten und beschlossen hat, eine Reduzierung der Anzahl der Ortsvorsteher u.a. unter dem Aspekt der Bürgernähe und der Bürgerfreundlichkeit abzulehnen. Drucksache VL-25/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Durch die Reduzierung der Anzahl der Ortsvorsteher in der beantragten Form von 10 auf 5 würden sich die Aufwandsentschädigungen monatlich von 1.274,90 € um 498,40 € auf 776,50 € reduzieren. Es ergäbe sich eine jährliche Ersparnis in Höhe von 5.980,80 €. Beschlussvorschlag: Aus den in der Sachdarstellung genannten Gründen ändert der Rat seine bisherige, letztmalig am 09.11.2009 beschlossene Auffassung zur Anzahl der Ortsvorsteher der Gemeinde nicht und beschließt eine 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung nicht zu erlassen. Der Bürgermeister (Göbbels)