Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
28.02.14, 18:02
Aktualisiert
28.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 13.01.2014
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Rö
Vorlagennummer: VL-5/2014
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahre 2014
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben.
An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben.
In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an
folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils für im Zeitraum von 12.00 bis 17.00
Uhr festgesetzt werden:
13.04.2014 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet
06.07.2014 – Sommerfest
30.11.2014 – Töpfermarkt
Damit nicht nur die an diesen Veranstaltungen beteiligten Einzelhändler hiervon
profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte
Gemeindegebiet beziehen.
Laut § 6 Abs. 4 LÖG NRW sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die
Handwerkskammer zu hören.
Diese Anhörung wurde mit Schreiben vom 16.01.2014 durchgeführt; Adressaten dieser
Anhörung waren:
- der Arbeitgeberverband des Landes NRW mit Sitz in Düsseldorf
Drucksache VL-5/2014
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- die Gewerkschaft ver.di (Bezirk Aachen/Düren/Erft) mit Sitz in Düren
- die Handwerkskammer Aachen sowie
- die Industrie- und Handelskammer Aachen, jeweils mit Sitz in Aachen
- die evangelische Kirchengemeinde Inden-Langerwehe mit Sitz in Inden-Altdorf
- das katholische Pfarramt St. Martin mit Sitz in Langerwehe
Von keiner der vorgenannten Stellen wurde Widerspruch gegen die Festsetzung der o. g.
verkaufsoffenen Sonntage eingelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat erlässt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)