Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
28.02.14, 18:02
Aktualisiert
28.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2014) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 13.01.2014 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Rö Vorlagennummer: VL-5/2014 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2014 Sachdarstellung: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben. In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils für im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden: 13.04.2014 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet 06.07.2014 – Sommerfest 30.11.2014 – Töpfermarkt Damit nicht nur die an diesen Veranstaltungen beteiligten Einzelhändler hiervon profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen. Laut § 6 Abs. 4 LÖG NRW sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer zu hören. Diese Anhörung wurde mit Schreiben vom 16.01.2014 durchgeführt; Adressaten dieser Anhörung waren: - der Arbeitgeberverband des Landes NRW mit Sitz in Düsseldorf Drucksache VL-5/2014 Seite - 2 - - die Gewerkschaft ver.di (Bezirk Aachen/Düren/Erft) mit Sitz in Düren - die Handwerkskammer Aachen sowie - die Industrie- und Handelskammer Aachen, jeweils mit Sitz in Aachen - die evangelische Kirchengemeinde Inden-Langerwehe mit Sitz in Inden-Altdorf - das katholische Pfarramt St. Martin mit Sitz in Langerwehe Von keiner der vorgenannten Stellen wurde Widerspruch gegen die Festsetzung der o. g. verkaufsoffenen Sonntage eingelegt. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat erlässt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung. Der Bürgermeister (Göbbels)