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Beschlussvorlage ( Anlegung eines Boule-Platzes in der Ortschaft Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
10.03.14, 18:05
Aktualisiert
10.03.14, 18:05
Beschlussvorlage (
Anlegung eines Boule-Platzes in der Ortschaft Heistern) Beschlussvorlage (
Anlegung eines Boule-Platzes in der Ortschaft Heistern)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.03.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Kü/Schi Vorlagennummer: VL-30/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Anlegung eines Boule-Platzes in der Ortschaft Heistern Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 26.01.2014 beantragt der Jugendtreff „JUWEL“ in Heistern gegenüber des Jugendtreffs (ehem. Alte Feuerwehr) Ecke Hamicher Straße/An der Kante auf der gemeindlichen Grünfläche einen Boule-Platz anzulegen. Die Größe der befestigten Fläche beträgt ca. 12 m x 6 m. Die Abgrenzung zur Straße soll mit Gabionen (Steinkörben gefüllt mit Bruchsteinen) erfolgen. Die Arbeiten zur Herstellung des Platzes werden durch den Verein selber durchgeführt. Lediglich die anschließende Pflege des Platzes soll durch die Gemeinde erbracht werden. Das Schreiben von „JUWEL“, eine Flurkarte mit der Lage der Fläche sowie Fotos sind beigefügt. Dem Antrag kann unter den folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden: 1.) Die Anlegung des Platzes einschließlich der Materialien hat in Absprache mit dem Bauamt zu erfolgen. 2.) Die gesamte Pflege des Platzes muss durch den Verein erfolgen. (Die im Antrag angesprochene weitere Pflege der Grünfläche kann durch Mitarbeiter des Bauhofes nicht gewährleistet werden, da sich durch die Anlage des Boule-Platzes ein erhöhter Pflegeaufwand ergibt, der durch den Verein selber zu leisten ist). 3.) Der vorhandene alte Baumbestand muss erhalten bleiben. 4.) Es muss ein entsprechender Nutzungsvertrag zwischen dem Verein und der Gemeinde abgeschlossen werden. Drucksache VL-30/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt dem Antrag unter den oben genannten Voraussetzungen zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)