Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
10.03.14, 18:05
Aktualisiert
10.03.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.02.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-17/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2013
Sachdarstellung:
Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten umfassen sämtliche Beratungs-, Kontroll,
Aufklärungs- und Berichtspflichten, die sich aus § 21 b WHG und aus den Auflagen und
Bedingungen der von der Unteren bzw. Oberen Wasserbehörde erteilten Einleitungserlaubnisse für die von der Gemeinde Langerwehe betriebenen öffentlichen Abwassereinrichtungen ergeben.
Hierbei sind die Vorschriften der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisation und
Einleitung von Abwasser aus Kanalisation im Misch- und Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kan) sowie die Anforderungen an den Betrieb und die
Unterhaltung von Kanalisationsnetzen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen
und anzuwenden.
Am 07.02.2014 hat der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde Langerwehe den
Jahresbericht 2013 zum Gewässerschutz vorgelegt.
Der Jahresbericht ist als Anlage beigefügt.
Die Umsetzung der in der Zusammenfassung des Gewässerschutzbeauftragten
dargestellten Empfehlungen wird kurzfristig veranlasst.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-17/2014
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die o.a. Ausführungen sowie den als Anlage beiliegenden
Jahresbericht 2013 zum Gewässerschutz zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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