Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:05
Aktualisiert
05.05.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.05.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-51/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung eines 2. Aktivstalles und 5 Futterraufen im Außenbereich
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 02.05.2014 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zur Errichtung eines 2. Aktivstalles sowie 5 Heuraufen auf dem
Grundstück in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 1, Flurstück 157/43 (Stütgerhof),
eingereicht. Für den bestehenden 1. Aktivstall hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 09.09.2010 sein Einvernehmen erteilt.
Das v. g. Bauvorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im
Sinne des § 35 BauGB. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung.
Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Aus den eingereichten Unterlagen ist in der „Schnittansicht“ erkennbar, dass das zu
bebauende Grundstück ein Gefälle aufweist und der Aktivstall im hinteren Bereich 1,08 m
angeschüttet werden muss. Hierzu kann es zu unerwünschten Sichtbeziehungen für die
Ortschaft Luchem kommen. Daher sollte in den Vorlagebericht der Gemeinde an den
Kreis Düren unter „Bemerkungen“ der Zusatz aufgenommen werden, dass im Rahmen
des Genehmigungsverfahren zu prüfen ist, inwieweit die Anschüttung und somit die
endgültige Höhe des Gebäudes reduziert werden kann.
Das Flurstück liegt im Flurbereinigungsverfahren Langerwehe.
Drucksache VL-51/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt unter Aufnahme der
o. a. Bemerkung, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)