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Tischvorlage (Errichtung eines 2. Aktivstalles und 5 Futterraufen im Außenbereich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:05
Aktualisiert
05.05.14, 18:05
Tischvorlage (Errichtung eines 2. Aktivstalles und 5 Futterraufen im Außenbereich) Tischvorlage (Errichtung eines 2. Aktivstalles und 5 Futterraufen im Außenbereich)

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Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.05.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-51/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines 2. Aktivstalles und 5 Futterraufen im Außenbereich Sachdarstellung: Mit Datum vom 02.05.2014 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zur Errichtung eines 2. Aktivstalles sowie 5 Heuraufen auf dem Grundstück in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 1, Flurstück 157/43 (Stütgerhof), eingereicht. Für den bestehenden 1. Aktivstall hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 09.09.2010 sein Einvernehmen erteilt. Das v. g. Bauvorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung. Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen. Aus den eingereichten Unterlagen ist in der „Schnittansicht“ erkennbar, dass das zu bebauende Grundstück ein Gefälle aufweist und der Aktivstall im hinteren Bereich 1,08 m angeschüttet werden muss. Hierzu kann es zu unerwünschten Sichtbeziehungen für die Ortschaft Luchem kommen. Daher sollte in den Vorlagebericht der Gemeinde an den Kreis Düren unter „Bemerkungen“ der Zusatz aufgenommen werden, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahren zu prüfen ist, inwieweit die Anschüttung und somit die endgültige Höhe des Gebäudes reduziert werden kann. Das Flurstück liegt im Flurbereinigungsverfahren Langerwehe. Drucksache VL-51/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt unter Aufnahme der o. a. Bemerkung, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)