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Beschlussvorlage (Bestellung der Verterter/innen und Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH (EwiG))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
26 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Bestellung der Verterter/innen und Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH (EwiG)) Beschlussvorlage (Bestellung der Verterter/innen und Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH (EwiG))

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-87/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung der Verterter/innen und Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH (EwiG) Sachdarstellung: Für die Entwicklungsgesellschaft indeland mbH sind Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung zu bestellen. a) Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH entsendet jeder Gesellschafter drei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Gemäß § 63 (2) GO NRW und § 113 (2) GO NRW in Verbindung mit § 50 (4) GO NRW ist für die Bestellung der Vertreter/innen das Verfahren nach § 50 (3) GO NRW entsprechend anzuwenden. Neben dem Bürgermeister oder der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde Langerwehe sind somit noch zwei Vertreter/innen zu bestellen. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Die Bestellung von Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen ist nicht möglich. b) Gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH entsendet jeder Gesellschafter eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Das Verfahren richtet sich nach § 50 (2) GO NRW. Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Göbbels zum Vertreter und Frau Martina Mielke zu dessen Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH zu bestellen. Die Bestellung eines Ratsmitgliedes bzw. einer/eines Gemeindebediensteten ist jedoch auch möglich. Drucksache VL-87/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat beschließt, folgende Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH zu bestellen: 1. 2. 3. Vertreter/in (Bürgermeister Göbbels) Stellvertreter/in Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Zu b) Der Rat beschließt folgenden Vertreter und folgende Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH zu bestellen: 1. Vertreter/in (Bürgermeister Göbbels) Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter/in (Mielke, Martina)