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Beschlussvorlage (Ersatzwahl des Delegierten zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur und Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters zum Beirat für die Gruppenkläranlage Düren des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Ersatzwahl des Delegierten zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur und Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters zum Beirat für die Gruppenkläranlage Düren des Wasserverbandes Eifel-Rur) Beschlussvorlage (Ersatzwahl des Delegierten zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur und Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters zum Beirat für die Gruppenkläranlage Düren des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-82/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Ersatzwahl des Delegierten zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes EifelRur und Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters zum Beirat für die Gruppenkläranlage Düren des Wasserverbandes Eifel-Rur Sachdarstellung: a) Gemäß § 13 (6) des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur erlischt das Amt als Delegierte/-r vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils maßgebenden Voraussetzungen, Wahl zum Mietglied des Verbandsrates, Eintritt der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder Tod. Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter vorzeitig aus, ist eine Ersatzwahl oder Ersatzberufung für den Rest der Amtszeit vorzunehmen. Gemäß § 13 (1) des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur kann Delegierte/-r nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich Tätig ist, wer vertretungsberechtigt oder den Organen des Mitglieds angehört. Da der bisherige Delegierte zur Verbandsversammlung, Herr Dieter Zietz, sowohl vor als auch nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 dem Rat der Gemeinde Langerwehe angehört, ist eine Ersatzwahl für Ihn für die restliche Amtszeit bis zum Jahr 2018 nicht erforderlich. Die Benennung eines stellvertretenden Delegierten ist nicht vorgesehen. b) Bisher war Frau Martina Mielke im Beirat für die Gruppenkläranlage Düren. Ihr Stellvertreter war Herr Jürgen Reinartz. Das Verfahren zur Besetzung richtet sich nach § 50 (2) GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Drucksache VL-82/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat bestätigt die Bestellung des Herrn Dieter Zietz als Delegierten zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur. Zu b) Der Rat beschließt, folgenden Vertreter und Stellvertreter zum Beirat für die Gruppenkläranlage Düren des Wasserverbandes Eifel-Rur zu bestellen: Vertreter / in 1. (Mielke, Martina) Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter / in (Reinartz, Jürgen)