Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
29 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-81/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung und
den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Langerwehe mbH (EGL)
Sachdarstellung:
a)
Für die Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der EGL sind
gemäß § 113 GO NRW ein Vertreter und zweckmäßigerweise ein oder mehrere
Stellvertreter durch den Rat zu bestellen. Das Verfahren richtet sich nach
§ 50 (2) GO NRW. Nach dem Gesellschaftsvertrag der EGL ist der Vertreter der
Gemeinde Langerwehe gleichzeitig Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
b)
Gemäß § 7 (1) des Gesellschaftsvertrages der EGL entsendet die Gemeinde
Langerwehe fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der EGL. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss gemäß § 63 (2) GO NRW und § 113 (2) GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen. Das Verfahren richtet sich gemäß § 50 (4) GO NRW nach § 50 (3) GO NRW.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-81/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat beschließt, folgenden Vertreter und folgende Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der EGL zu bestellen:
Vertreter / in
1.
Stellvertreter / in
1.
2.
Zu b)
Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter in den Aufsichtsrat der EGL zu
bestellen:
Vertreter / in
1. (Bürgermeister Göbbels)
2.
3.
4.
5.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Stellvertreter / in
(Schröder, Ralf)