Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
16.10.2013
Erstellt
07.10.13, 18:06
Aktualisiert
07.10.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.04.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-116/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus Pier
Sachdarstellung:
In der 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
am 22.03.2012 wurde eine Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Pier für
Anmietungen durch Vereine und Privatpersonen beschlossen. Seitens der Verwaltung
konnte im vergangenen Jahr festgestellt werden, dass Änderungen an dieser Gebührenordnung notwendig sind. Zukünftig wird für das Bürgerhaus Pier ein Nutzungsentgelt zu
zahlen sein. Die Höhe und Unterscheidung der bisherigen Regelung bleibt zunächst
unberührt. Es wird noch einmal herausgestellt, dass sich das Nutzungsentgelt auf jeweils
einen Veranstaltungstag bezieht. Die Neufassung des zu leistenden Entgeltes für die
Nutzung des Bürgerhauses Pier ist als Anlage beigefügt.
Im vergangenen Jahr ist es häufiger zu Anfragen gekommen, in denen eine Privatperson
aus dem Gemeindegebiet für z.B. ein ortsfremdes Familienmitglied das Bürgerhaus Pier
für Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc. anmieten wollte. Die
Benutzerordnung schloss bisher bereits die Anmietung über Dritte aus. Dieser Ausschluss
wurde konkretisiert, die Benutzerordnung wurde um folgenden Satz ergänzt „Eine
Anmietung seitens Privatpersonen aus der Gemeinde für auswärtige Privatpersonen ist
nicht gestattet“. Sollte dies keine Wirkung zeigen, sollte die Überlegung getätigt werden,
die Unterteilung in „Privatpersonen aus der Gemeinde“ und „Privatpersonen auswärtig“
aufzuheben und das Nutzungsentgelt entsprechend für beide Personengruppen mit dem
gleichen Betrag zu berechnen, wobei dann eine Erhöhung notwendig wäre. Die
Benutzerordnung ist als Anlage beigefügt.
Drucksache VL-116/2013
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Weiterhin ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Bürgerhaus Pier im
Jahr 2012 als Anlage beigefügt. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
Benutzergebühren und ähnliche Entgelte belaufen sich im Jahr 2012 auf insgesamt
3.720,00€. Es wurden Erträge in Höhe von 1.140,00€ im Bereich Nebenkosten Miete/
Pacht erzielt, durch welche jedoch die entstandenen Reinigungskosten nach Veranstaltungen in Höhe von 1.021,99€ zu decken waren. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie den Benutzergebühren nicht
annährend ausreichen um die laufenden Kosten des Bürgerhauses zu decken.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur-, Naherholung und Umweltangelegenheiten beschließt die
Änderungen über die zu leistenden Entgelte für die Nutzung des Bürgerhauses Pier sowie
die Änderung der Benutzerordnung
Der Bürgermeister
(Göbbels)