Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer Wochenmarktsatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Beschlussvorlage (Erlass einer Wochenmarktsatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer Wochenmarktsatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.11.2013 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Rö Vorlagennummer: VL-151/2013 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Wochenmarktsatzung Sachdarstellung: Bereits seit Jahren werden im Bereich des Töpferbrunnens an der Hauptstraße regelmäßig wöchentlich diverse Waren wochenmarkttypisch feilgeboten. Bislang basierten die Erlaubnisse zur Aufstellung von Marktständen auf dem Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Langerwehe. Da diese gesetzlichen Grundlagen jedoch langfristig nicht ausreichend u.a. für eine rechtssichere Standplatzvergabe und für die Erhebung der Standgebühren sind, ist der Erlass einer speziellen Wochenmarktsatzung ratsam, in welcher alle Belange des Marktes eindeutig geregelt sind. Außerdem wird durch den Erlass dieser Satzung ein rechtlicher Rahmen für die Festsetzung des Marktes gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung geboten, welcher die Voraussetzungen für die Teilnahme, aber auch für die Ahndung von Verstößen gegen die Marktordnung erleichtert. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass diese Grundlage für einen weiterhin geregelten Ablauf des Marktes unbedingt notwendig ist. Finanzielle Auswirkungen: Die in der Satzung aufgeführte Standplatzmiete orientiert sich an den bislang erhobenen Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen der Marktstände. Daher ist nicht zu erwarten, dass höhere Einnahmen erwirtschaftet werden. Beschlussvorschlag: Drucksache VL-151/2013 Seite - 2 - Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)