Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
95/13 Fr
Vorlagennummer: VL-140/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Teilfläche der Reithalle zur Errichtung eines
Longierzirkels
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 14.11.2013 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Teilfläche der Reithalle zur Errichtung
eines Longierzirkels auf dem Grundstück in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 1, Flurstück
44, 45/2 (Stütgerhof),eingereicht.
Das v. g. Vorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im
Sinne des § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung. Für die Errichtung der Reithalle wurde im Jahr 2011 die Baugenehmigung
erteilt. Der Teil der Nutzungsänderung ist in dem beiliegenden Plan dargestellt.
Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Das Flurstück liegt im Flurbereinigungsverfahren Langerwehe.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Drucksache VL-140/2013
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)