Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.01.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-7/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes "Am
Steinchen" im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 15.03.2012 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten
die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
In der Sitzung im März 2012 wurde bislang nur die Flächennutzungsplanänderung sowie
ein Rahmenplan vorgestellt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Datum vom 11.12.2012 die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz für
diesen Bereich bestätigt.
Der daraufhin erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit Fachbehörden und einer Vorstellung im Arbeitskreis „Gewerbegebiet“ auf den nun vorliegenden Stand gebracht.
Der Bebauungsplanentwurf und die textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung sind als Anlagen beigefügt. Der Bebauungsplanentwurf
wird in der Sitzung erläutert. Die Begründung und sonstigen Anlagen zum Bebauungsplan
und Flächennutzungsplan werden zur Zeit erstellt.
Sofern der Plan Zustimmung findet, kann die Verwaltung als nächsten Verfahrensschritt,
die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
einleiten.
Drucksache VL-7/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Der Investor hat sich durch Abschluss eines städtebaulichen Rahmenvertrages zur
Übernahme der durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines
Bebauungsplanes entstehenden Kosten für das Bauleitplanverfahren verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem vorliegenden
Bebauungsplanentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur frühzeitigen
Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan E 10 „Am Steinchen“ im
Parallelverfahren mit der 34. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)