Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes "Am Steinchen" im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06
Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes "Am Steinchen" im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes) Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes "Am Steinchen" im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.01.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-7/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes "Am Steinchen" im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes Sachdarstellung: In der Sitzung am 15.03.2012 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. In der Sitzung im März 2012 wurde bislang nur die Flächennutzungsplanänderung sowie ein Rahmenplan vorgestellt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Datum vom 11.12.2012 die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz für diesen Bereich bestätigt. Der daraufhin erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit Fachbehörden und einer Vorstellung im Arbeitskreis „Gewerbegebiet“ auf den nun vorliegenden Stand gebracht. Der Bebauungsplanentwurf und die textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sind als Anlagen beigefügt. Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung erläutert. Die Begründung und sonstigen Anlagen zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan werden zur Zeit erstellt. Sofern der Plan Zustimmung findet, kann die Verwaltung als nächsten Verfahrensschritt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB einleiten. Drucksache VL-7/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Der Investor hat sich durch Abschluss eines städtebaulichen Rahmenvertrages zur Übernahme der durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes entstehenden Kosten für das Bauleitplanverfahren verpflichtet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan E 10 „Am Steinchen“ im Parallelverfahren mit der 34. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)