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Beschlussvorlage (TeFe Bplan)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06

Inhalt der Datei

- Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Zum Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Gemeinde Langerwehe Entwurf zur Frühzeitigen Beteiligung Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauGB Gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im Einzelfall zugelassen werden. Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig: - Anlagen für Verwaltungen - Gartenbaubetriebe - Tankstellen 1.2 Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO Folgende Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig: - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution - Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken - Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs - Swingerclubs - Nachtbars - Betriebe mit Sexdarstellungen Gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im Einzelfall zugelassen werden. Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig: - Gartenbaubetriebe - Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken - Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte - Swingerclubs - Nachtbars - Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte 1.3 Gewerbegebiet (GE1-GE2) gem. § 8 BauNVO Folgende Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig: - Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution - Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 2 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im Einzelfall zugelassen werden. Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig: - Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken - Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte - Swingerclubs - Nachtbars - Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte 1.4 Gewerbegebiet (GE3-GE4) gem. § 8 BauNVO Folgende Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig: - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution - Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im Einzelfall zugelassen werden. Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig: - Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken - Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte - Swingerclubs - Nachtbars - Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte 1.5 Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel nahversorgungsrelevante Sortimente“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO Folgende Nutzung ist zulässig: Ein Nahversorgungszentrum (großflächiger Einzelhandel: Ein Vollsortimenter und Shops) mit max. 1.700 qm Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß Langerweher Sortimentsliste. Von der insgesamt zulässigen Verkaufsfläche sind max. 170 qm zentrenrelevante Sortimente entsprechend der Langerweher Sortimentsliste als Randsortiment zugelassen. 1.6 Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Vereinsheim“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO Folgende Nutzung ist zulässig: Vereinsheim Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 3 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ 2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Anzahl der Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.1.1 Im WA sind maximal drei Wohneinheiten je Gebäude zulässig. 2.1.2 Im MI sind maximal sechs Wohneinheiten je Gebäude zulässig. 2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18 BauNVO) 2.2.1 Die maximale Gebäudehöhe beträgt im WA, im MI und im SO „Vereinsheim“ 10,5 m. 2.2.2 Die maximale Gebäudehöhe beträgt im GE1-GE4 und im SO „ großflächiger Einzelhandel – nahversorgungsrelevante Sortimente“ 12,5 m. 2.2.3 Als Bezugspunkt für die Bemessung der unter 2.1.1 und 2.1.2 festgesetzten Gebäudehöhen gilt die Höhenlage der endgültig hergestellten an das Grundstück grenzenden Verkehrs- bzw. Erschließungsfläche (Oberkante Gehweg bzw. Straße an der Grenze zwischen Verkehrsfläche und Grundstücksfläche) in Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche. Bei Eckgrundstücken ist die Ecke der überbaubaren Grundstücksfläche (Oberkante Gehweg bzw. Straße an der Grenze zwischen Verkehrsfläche und Grundstücksfläche) maßgebend. Bei mehreren Ecken, ist die höchstgelegene maßgebend. 2.2.4 Die zulässige Höhe baulicher Anlagen darf durch untergeordnete Teile baulicher Anlagen (Schornsteine, Belüftungsanlagen, Auslässe von Kühlaggregaten, Satellitenspiegel) ausnahmsweise überschritten werden. (§ 16 Abs. 6 BauNVO). 2.2 Beschränkung der baulichen Nutzung bei Eingriffen in den Boden im Bereich des Bodendenkmals DN 219 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1) Eingriffe im Bereich des Bodendenkmals müssen sich auf max. 0,4 m unter der der natürlichen Geländeoberfläche beschränken. Hinweise sind zu beachten. Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 4 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ 3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m § 22 BauNVO) Im SO „großflächiger Einzelhandel - nahversorgungsrelevante Sortimente“ und im Bereich GE1 ist eine abweichende Bauweise festgesetzt: Baukörper mit über 50,0 m Länge sind zulässig. 4 5 6 Nebenanlagen auf für Wohnzwecke genutzte Grundstücke im WA und MI (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO) 4.1 Es sind je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachzuweisen. 4.2 Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. 4.3 Der Abstand zwischen der Einfahrtseite der Garagen (Garagentor) und der Straßenbegrenzungslinie muss mindestens 5,0 m betragen. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 lit. a) BauGB) 5.1 Im Bereich FB 1 ist unter Beachtung der Grenzabstände NRW gemäß Pflanzliste A eine freiwachsende Hecke herzustellen. Im Bereich der freiwachsenden Hecken und Strauchgruppen beträgt der Pflanzabstand 2,0 x 2,0 m, Pflanzgröße mind. Sol. 3 x v., m. B. 125-150 cm, wobei jeweils eine Gruppe aus 3-5 Exemplaren gebildet werden sollen. Je vollendete 80m² ist ein Heister 3 x v., m. B., 175-200cm bzw. Hochstamm 3 x v., m. B 16-18 cm zu integrieren. 5.2 Im Bereich FB 2 ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und mit einer Raseneinsaat oder mit Bodendeckern gemäß Pflanzliste C zu bepflanzen. 5.3 Im Bereich FB3 ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und unter Beachtung der Grenzabstände NRW gemäß Pflanzliste A als freiwachsende Hecke zu ergänzen. Im Bereich der freiwachsenden Hecken und Strauchgruppen beträgt der Pflanzabstand 2,0 x 2,0 m, Pflanzgröße mind. Sol. 3 x v., m. B. 125-150 cm, wobei jeweils eine Gruppe aus 3-5 Exemplaren gebildet werden sollen. Je vollendete 80m² ist ein Heister 3 x v., m. B., 175-200cm bzw. Hochstamm 3 x v., m. B 16-18 cm zu integrieren. Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NW) 6.1 Im WA und MI sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m auf der Grundstücksgrenze zulässig. 6.2 Im GE1-GE4 sind Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Der Bereich, der zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 5 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ der Einfriedung liegt und nicht für Zufahrten benötigt wird, ist mit heimischen Sträuchern (Pflanzliste A) und Rankpflanzen (Pflanzliste D) zu bepflanzen. 6.3 Im SO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel nahversorgungsrelevante Sortimente“ sind Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Der Bereich, der zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Einfriedung liegt und nicht für Zufahrten benötigt wird, ist mit heimischen Sträuchern (Pflanzliste A) und Rankpflanzen (Pflanzliste D) zu bepflanzen. 6.4 Garagen sind im Fassadenmaterial des Hauptbaukörpers auszuführen. Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 6 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Langerweher Liste zur Definition der nahversorgungsrelevanten, zentrensowie nicht-zentrenrelevanten Sortimente Nahversorgungsrelevante Sortimente Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln Apotheken kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Drogerieartikel Zentrenrelevante Sortimente Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software Telekommunikationsgeräte Geräte der Unterhaltungselektronik Haushaltstextilien (z.B. Haus- und Tischwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche o h n e Bettwaren Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge, dekorative Decken) Elektrische Haushaltsgeräte (nur Kleingeräte o h n e Öfen, Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen) keramische Erzeugnisse und Glaswaren Haushaltsgegenstände (nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke) Musikinstrumente und Musikalien Bücher Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel bespielte Ton- und Bildträger Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe o h n e Sportgroßgeräte, Campingartikel) Spielwaren, Bastelartikel Bekleidung Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck medizinische und orthopädische Artikel Parfümerieartikel Schnittblumen Uhren und Schmuck Augenoptiker Foto- und optische Erzeugnisse Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel Nicht-zentrenrelevante Sortimente Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken) Metall- und Kunststoffwaren (u. a. Schrauben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, Beschläge, Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher) Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf Tapeten und Bodenbeläge Teppiche Elektrische Haushaltsgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen) Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel Holz-, Kork- , Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren), Kinderwagen Bedarfsartikel für den Garten, Gartenmöbel, Grillgeräte Fahrräder, Fahrradteile und –zubehör Sportgroßgeräte, Campingartikel und Campingmöbel Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (u. a. Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe) Zoologischer Bedarf und lebende Tiere Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräte Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 7 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Pflanzliste A Sträucher Faulbaum (Rhamnus frangula) Hartriegel (Cornus sanguinea) Hasel (Corylus avellana) Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Hundsrose (Rosa canina) Kirschpflaume (Prunus cerasifera) Kornelkirsche (Cornus mas) Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) Rainweide (Ligustrum vulgare) Rote Johannisbeere (Ribes rubrum) Salweide (Salix caprea) Schlehe (Prunus spinosa) Wasserschneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus monogynajoxyacantha) Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) Pflanzliste B Laubbäume II. Ordnung Esskastanie (Castanea sativa) Eberesche (Sorbus aucuparia) Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Vogelkirsche (Prunus avium) Elsbeere (Sorbus to rminalis) Walnuss (Juglans reg ia) Frühe Traubenkirsche (Prunus padus) Wildapfel (Malus communis) Wildbirne (Pyrus pyraster) Pflanzliste C Bodendecker Lorbeerkirsche (Prununs laurocerasus) Dickmännchen oder Japanischer Ystander (Waldsteinia ternata) Fingerstrauch (Potentilla fructosia) Kriechmispel (Cotoneaster dammeri) Heckenkirsche (Lonicera) Pflanzliste D Rankpflanzen Efeu (Hedera helix) Brombeeren (Rubur fruticasus agg.) Heckenrose (Rosa canina agg.) Jelängerjelieber (Lonica caprifolium) Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 8 Textliche Festsetzungen – Vorentwurf zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Hinweise Bodendenkmal DN 219 Die Bestimmungen nach §§ 15, 16 DSchG NW sind zu beachten. Bei Bodenbewegung auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02452/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Diese textlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Gemeinde Langerwehe am ……………….. den Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ als Satzung beschlossen hat. Textliche Festsetzungen Stand: Januar 2014 9