Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
21.01.14, 18:06
Aktualisiert
21.01.14, 18:06
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Inhalt der Datei
- Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Zum Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am
Steinchen“
Gemeinde Langerwehe
Entwurf
zur Frühzeitigen Beteiligung
Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauGB
Gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im
Einzelfall zugelassen werden.
Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht
zulässig:
- Anlagen für Verwaltungen
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
1.2
Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO
Folgende Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig:
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
- Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution
- Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
- Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs
- Swingerclubs
- Nachtbars
- Betriebe mit Sexdarstellungen
Gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im
Einzelfall zugelassen werden.
Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht
zulässig:
- Gartenbaubetriebe
- Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
- Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte
- Swingerclubs
- Nachtbars
- Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte
1.3 Gewerbegebiet (GE1-GE2) gem. § 8 BauNVO
Folgende Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig:
- Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution
- Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im
Einzelfall zugelassen werden.
Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 BauNVO sind nicht
zulässig:
- Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
- Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte
- Swingerclubs
- Nachtbars
- Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte
1.4 Gewerbegebiet (GE3-GE4) gem. § 8 BauNVO
Folgende Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig:
- Gartenbaubetriebe
- Tankstellen
- Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution
- Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebs
Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen können im
Einzelfall zugelassen werden.
Folgende ausnahmsweise zulässige Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 BauNVO sind nicht
zulässig:
- Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
- Wettbüros im Sinne einer Vergnügungsstätte
- Swingerclubs
- Nachtbars
- Betriebe mit Sexdarstellungen im Sinne einer Vergnügungsstätte
1.5
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel nahversorgungsrelevante Sortimente“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO
Folgende Nutzung ist zulässig:
Ein Nahversorgungszentrum (großflächiger Einzelhandel: Ein Vollsortimenter
und Shops) mit max. 1.700 qm Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante
Sortimente gemäß Langerweher Sortimentsliste.
Von der insgesamt zulässigen Verkaufsfläche sind max. 170 qm
zentrenrelevante Sortimente entsprechend der Langerweher Sortimentsliste als
Randsortiment zugelassen.
1.6
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Vereinsheim“ gem.
§ 11 Abs. 2 BauNVO
Folgende Nutzung ist zulässig: Vereinsheim
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
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Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Anzahl der Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
2.1.1 Im WA sind maximal drei Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
2.1.2 Im MI sind maximal sechs Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
2.2
Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18 BauNVO)
2.2.1 Die maximale Gebäudehöhe beträgt im WA, im MI und im SO „Vereinsheim“
10,5 m.
2.2.2 Die maximale Gebäudehöhe beträgt im GE1-GE4 und im SO „ großflächiger
Einzelhandel – nahversorgungsrelevante Sortimente“ 12,5 m.
2.2.3 Als Bezugspunkt für die Bemessung der unter 2.1.1 und 2.1.2 festgesetzten
Gebäudehöhen gilt die Höhenlage der endgültig hergestellten an das
Grundstück grenzenden Verkehrs- bzw. Erschließungsfläche (Oberkante
Gehweg bzw. Straße an der Grenze zwischen Verkehrsfläche und
Grundstücksfläche) in Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche.
Bei Eckgrundstücken ist die Ecke der überbaubaren Grundstücksfläche
(Oberkante Gehweg bzw. Straße an der Grenze zwischen Verkehrsfläche und
Grundstücksfläche) maßgebend. Bei mehreren Ecken, ist die höchstgelegene
maßgebend.
2.2.4 Die zulässige Höhe baulicher Anlagen darf durch untergeordnete Teile
baulicher Anlagen (Schornsteine, Belüftungsanlagen, Auslässe von
Kühlaggregaten, Satellitenspiegel) ausnahmsweise überschritten werden.
(§ 16 Abs. 6 BauNVO).
2.2
Beschränkung der baulichen Nutzung bei Eingriffen in den Boden im
Bereich des Bodendenkmals DN 219 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
Eingriffe im Bereich des Bodendenkmals müssen sich auf max. 0,4 m unter
der der natürlichen Geländeoberfläche beschränken. Hinweise sind zu
beachten.
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
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Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m § 22 BauNVO)
Im SO „großflächiger Einzelhandel - nahversorgungsrelevante Sortimente“
und im Bereich GE1 ist eine abweichende Bauweise festgesetzt: Baukörper
mit über 50,0 m Länge sind zulässig.
4
5
6
Nebenanlagen auf für Wohnzwecke genutzte Grundstücke im WA und MI
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO)
4.1
Es sind je Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze nachzuweisen.
4.2
Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
4.3
Der Abstand zwischen der Einfahrtseite der Garagen (Garagentor) und der
Straßenbegrenzungslinie muss mindestens 5,0 m betragen.
Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 lit. a) BauGB)
5.1
Im Bereich FB 1 ist unter Beachtung der Grenzabstände NRW gemäß
Pflanzliste A eine freiwachsende Hecke herzustellen. Im Bereich der
freiwachsenden Hecken und Strauchgruppen beträgt der Pflanzabstand 2,0
x 2,0 m, Pflanzgröße mind. Sol. 3 x v., m. B. 125-150 cm, wobei jeweils
eine Gruppe aus 3-5 Exemplaren gebildet werden sollen. Je vollendete
80m² ist ein Heister 3 x v., m. B., 175-200cm bzw. Hochstamm 3 x v., m. B
16-18 cm zu integrieren.
5.2
Im Bereich FB 2 ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und mit einer
Raseneinsaat oder mit Bodendeckern gemäß Pflanzliste C zu bepflanzen.
5.3
Im Bereich FB3 ist die bestehende Bepflanzung zu erhalten und unter
Beachtung der Grenzabstände NRW gemäß Pflanzliste A als
freiwachsende Hecke zu ergänzen. Im Bereich der freiwachsenden Hecken
und Strauchgruppen beträgt der Pflanzabstand 2,0 x 2,0 m, Pflanzgröße
mind. Sol. 3 x v., m. B. 125-150 cm, wobei jeweils eine Gruppe aus 3-5
Exemplaren gebildet werden sollen. Je vollendete 80m² ist ein Heister 3 x
v., m. B., 175-200cm bzw. Hochstamm 3 x v., m. B 16-18 cm zu integrieren.
Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NW)
6.1
Im WA und MI sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m auf der
Grundstücksgrenze zulässig.
6.2
Im GE1-GE4 sind Einfriedungen an Grundstücksgrenzen, die an öffentliche
Verkehrsflächen grenzen, 1,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche
abzusetzen. Der Bereich, der zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
der Einfriedung liegt und nicht für Zufahrten benötigt wird, ist mit
heimischen Sträuchern (Pflanzliste A) und Rankpflanzen (Pflanzliste D) zu
bepflanzen.
6.3
Im SO mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel nahversorgungsrelevante
Sortimente“
sind
Einfriedungen
an
Grundstücksgrenzen, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, 1,0 m
von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Der Bereich, der zwischen
der öffentlichen Verkehrsfläche und der Einfriedung liegt und nicht für
Zufahrten benötigt wird, ist mit heimischen Sträuchern (Pflanzliste A) und
Rankpflanzen (Pflanzliste D) zu bepflanzen.
6.4
Garagen sind im Fassadenmaterial des Hauptbaukörpers auszuführen.
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
Langerweher Liste zur Definition der nahversorgungsrelevanten, zentrensowie nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln
Apotheken
kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Drogerieartikel
Zentrenrelevante Sortimente
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software
Telekommunikationsgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik
Haushaltstextilien (z.B. Haus- und Tischwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie
Meterware für Bekleidung und Wäsche o h n e Bettwaren
Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge, dekorative Decken)
Elektrische Haushaltsgeräte (nur Kleingeräte o h n e Öfen, Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und
Waschmaschinen)
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
Haushaltsgegenstände (nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren,
Bestecke)
Musikinstrumente und Musikalien
Bücher
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
bespielte Ton- und Bildträger
Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe o h n e Sportgroßgeräte, Campingartikel)
Spielwaren, Bastelartikel
Bekleidung
Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck
medizinische und orthopädische Artikel
Parfümerieartikel
Schnittblumen
Uhren und Schmuck
Augenoptiker
Foto- und optische Erzeugnisse
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Nicht-zentrenrelevante Sortimente
Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken)
Metall- und Kunststoffwaren (u. a. Schrauben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, Beschläge,
Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente
aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und
Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher)
Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf
Tapeten und Bodenbeläge
Teppiche
Elektrische Haushaltsgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen)
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
Holz-, Kork- , Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel,
Bast- und Strohwaren), Kinderwagen
Bedarfsartikel für den Garten, Gartenmöbel, Grillgeräte
Fahrräder, Fahrradteile und –zubehör
Sportgroßgeräte, Campingartikel und Campingmöbel
Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (u. a. Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen,
Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe)
Zoologischer Bedarf und lebende Tiere
Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräte
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
Pflanzliste A
Sträucher
Faulbaum (Rhamnus frangula)
Hartriegel (Cornus sanguinea)
Hasel (Corylus avellana)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Hundsrose (Rosa canina)
Kirschpflaume (Prunus cerasifera)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
Rainweide (Ligustrum vulgare)
Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)
Salweide (Salix caprea)
Schlehe (Prunus spinosa)
Wasserschneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus monogynajoxyacantha)
Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
Pflanzliste B
Laubbäume II. Ordnung
Esskastanie (Castanea sativa)
Eberesche (Sorbus aucuparia)
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Elsbeere (Sorbus to rminalis)
Walnuss (Juglans reg ia)
Frühe Traubenkirsche (Prunus padus)
Wildapfel (Malus communis)
Wildbirne (Pyrus pyraster)
Pflanzliste C
Bodendecker
Lorbeerkirsche (Prununs laurocerasus)
Dickmännchen oder Japanischer Ystander (Waldsteinia ternata)
Fingerstrauch (Potentilla fructosia)
Kriechmispel (Cotoneaster dammeri)
Heckenkirsche (Lonicera)
Pflanzliste D
Rankpflanzen
Efeu (Hedera helix)
Brombeeren (Rubur fruticasus agg.)
Heckenrose (Rosa canina agg.)
Jelängerjelieber (Lonica caprifolium)
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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Textliche Festsetzungen – Vorentwurf
zum Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“
Hinweise
Bodendenkmal DN 219
Die Bestimmungen nach §§ 15, 16 DSchG NW sind zu beachten. Bei
Bodenbewegung auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde
als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02452/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Diese textlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat
der Gemeinde Langerwehe am ……………….. den Bebauungsplan Nr. E 10
Gewerbegebiet „Am Steinchen“ als Satzung beschlossen hat.
Textliche Festsetzungen
Stand: Januar 2014
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