Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
23.10.09, 21:31
Aktualisiert
23.10.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.10.2009
- Der Bürgermeister Az: 40 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 32-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
27.10.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestellung von Vertretern/Innen des Schulträgers für die Schulkonferenzen
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 32-IX
1. Sachverhalt und
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes 2006 wurde u. a. auch § 61 Schulgesetz
(SchulG) geändert, der die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters regelt.
Gem. § 61 Abs. 2, Satz 2, SchulG wird die Schulkonferenz für den Fall der Wahl des Schulleiters
um ein stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Mitglieder erweitert, die der
Schulträger entsendet.
Dies waren bisher:
Als stimmberechtigtes Mitglied der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und
Soziales, Eberhard Kremer, der erste stellvertretende Ausschussvorsitzende Reiner Waßer und
der zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende Michael Lamsfuhs als erstes und zweites
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied.
Als beratende Mitglieder waren Wolfgang Lanzerath, als sein Stellvertreter Bernhard Ohlert; Thilo
Waasem, als seine Stellvertreterin Jenny Köhring und für die Verwaltung Bürgermeister Alexander
Büttner, als sein Stellvertreter Ulrich Ley bestimmt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
S. Beschlussvorschlag!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 61 Abs. 2, Satz 2, SchulG NRW wird für den Fall der Wahl des Schulleiters folgender
Vertreter der Stadt Bad Münstereifel als stimmberechtigtes Mitglied und als Stellvertreter in die
jeweilige Schulkonferenz sowie als beratendes Mitglied und stellvertretendes beratendes Mitglied
berufen:
Stimmberechtigtes Mitglied:
1. Stellvertreter:
2. Stellvertreter:
Beratendes Mitglied:
Stellvertreter:
Beratendes Mitglied:
Stellvertreter:
Beratendes Mitglied: Alexander Büttner
Stellvertreter: Ulrich Ley