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Mitteilungsvorlage (Anlage)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
116 kB
Datum
16.10.2013
Erstellt
07.10.13, 18:06
Aktualisiert
07.10.13, 18:06
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Inhalt der Datei

Vereinbarung zwischen der GemeindeLangerwehe, vertreten durch den Bürgermeister, Schönthaler Str. 4, 52379Langerwehe und der Verwaltung Prinzen von Merode, KreuzheFrenstF.1, 52379 Langerwehe über die Durchfi,ihrungvon standesamtlichenEheschließungenauf SchlossMerode Die Gemeinde Langerwehe und die Verwaltung Prinzen von Merode vereinbaren einvernehmlich unter den nachfolgend aufgefühnen Bedingungen, standesamtliche Eheschließungenauf SchlossMerode durchzuführen: 1) Zu Beginn eines jeden Jahres werden gemeinsamdie Termine für die Eheschließungen festgelegt,wobei die Anzahl auf einen Freitagpro Quartal beschränktwird. 2) An den vereinbarten Tagen flihrt die Gemeinde Langerwehe innerhalb eines durch das StandesamtfestzulegendenZeitrahmensEheschließungenauf Schloss Merode durch. Die Terminvergabeerfolgt ausschließlichdurch das Standesamtder GemeindeLangerwehe. 3) Die Verwaltung Prinzen von Merode stellt einen geschlossenenRaum in würdigem Rahmen zur Verfiigung. Eine eventuelleBeschallungist aus Datenschutzgründenauf den Raum zu beschränken. 4) Dem Standesbeamtenwird flir die Vorbereitung der Eheschließungen und flir ggf. erforderlicheBürotätigkeiten ein entsprechender Raum mit Telefon zur Verfügung gestellt. 5) Die Eheschließungenerfordern eine vorherige Vorsprachebeim Standesamtder Gemeinde Langewehe. 6) Für die ordnungsgemäßeDurchführung der standesamtlichenTrauungenist ausschließlich die GemeindeLangerweheverantwortlich. Alle aus der Nutzung des Schlossesund seinerAnlagen sich ergebendenRisiken trägt die Verwaltung Prinzen von Merode. 7) Über die Trauzeremonie hinausgehende Planungen und Durchftihrungen eines Rahmenprogrammserfolgen in alleiniger Verantwortung der Verwaltung Prinzen von Merode und erfordern eine gesonderteund getrennteRechnungslegung. B) Die Verwaltung Prinzen von Merode betreibt die Werbung ftr Hochzeitsfeiernim Schloss und stellt dem Standesamt der Gemeinde Langerwehe unentgeltlich diesbezügliche Prospekte zur Aushändigung an interessierte Brautpaare nrr Verfligung. Die Prospektgestaltungwird vor Drucklegungmit der GemeindeLangerweheabgestimmt. Die Gemeindeverweist auf ihrer Homepageauf die Internetseitedes Schlosses,soweit die dort getroffenenAussagenmit den Vereinbarungenübereinstimmen. 9) Die Verwaltung Prinzen von Merode hat der Gemeinde Langerwehe pro Trauung eine in Höhe von 250,00€ zu zahlen. Verwaltungskostenpauschale Die Abrechnung der Gebührenerfolgt Quartalsweise. l0) Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 3 I . Dezember 2013. Sie verlängert sich stillschweigendjeweils um ein Jahr, wenn sie nicht von einer Vertragsparteischriftlich bis ztrm 30. Septemberdes Jahresgekündigtwird. 52379Langerwehe,den ( Göbbels) Charles-LouisPrinz von Merode