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Beschlussvorlage (Erlass einer Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:04
Aktualisiert
25.02.14, 18:04
Beschlussvorlage (Erlass einer Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer Entwässerungssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.02.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-19/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Entwässerungssatzung Sachdarstellung: Die derzeitige Entwässerungssatzung datiert vom 04. Oktober 2010. Durch die Änderung des Wassergesetzes für das Land NRW –Landeswassergesetz(LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013, sowie die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 sowie Erlass der Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen- Süw VO Abw – GV NRW 2013, S. 602ff.) vom 09.11.2013, ist eine Überarbeitung der Entwässerungssatzung erforderlich. Mit den Änderungen des LWG NRW vom 05. März 2013 ist im Wesentlichen umgesetzt bzw. geändert worden: - Streichung des § 61a LWG NRW a. F (Regelung zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen). - Ermächtigung für eine Rechtsverordnung in § 61 Abs. 2 LWG NRW, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Die als Anlage beigefügte Entwurfsfassung der Entwässerungssatzung basiert auf der Grundlage des Musters des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, welches mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt wurde. In der vorliegenden Entwurfsfassung der Entwässerungssatzung sind Regelungen bezüglich der Dichtheitsprüfung nach den Bestimmungen des zzt. geltenden Landeswassergesetzes LWG NRW und des Wasserhaushaltgesetzes WHG eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Langerwehe die Entwässerungssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Rat der Gemeinde Langerwehe erlässt die Entwässerungssatzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)