Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:04
Aktualisiert
25.02.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.02.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-19/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer Entwässerungssatzung
Sachdarstellung:
Die derzeitige Entwässerungssatzung datiert vom 04. Oktober 2010.
Durch die Änderung des Wassergesetzes für das Land NRW –Landeswassergesetz(LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 5. März 2013, sowie die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des
Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 sowie Erlass der Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen- Süw VO Abw –
GV NRW 2013, S. 602ff.) vom 09.11.2013, ist eine Überarbeitung der Entwässerungssatzung erforderlich.
Mit den Änderungen des LWG NRW vom 05. März 2013 ist im Wesentlichen umgesetzt
bzw. geändert worden:
- Streichung des § 61a LWG NRW a. F (Regelung zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen).
- Ermächtigung für eine Rechtsverordnung in § 61 Abs. 2 LWG NRW, welche die
Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
regelt.
Die als Anlage beigefügte Entwurfsfassung der Entwässerungssatzung basiert auf der
Grundlage des Musters des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes,
welches mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der KommunalAgentur NRW
abgestimmt wurde.
In der vorliegenden Entwurfsfassung der Entwässerungssatzung sind Regelungen
bezüglich der Dichtheitsprüfung nach den Bestimmungen des zzt. geltenden Landeswassergesetzes LWG NRW und des Wasserhaushaltgesetzes WHG eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Langerwehe die
Entwässerungssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen.
Der Rat der Gemeinde Langerwehe erlässt die Entwässerungssatzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)