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Beschlussvorlage (Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
29.09.09, 21:32
Aktualisiert
29.09.09, 21:32
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.07.2008 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1350 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 02.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Kloster __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1350 1. Sachverhalt: Die Notwendigkeit für die neue Friedhofsgebührensatzung resultiert aus folgenden Gründen: • • Am 18.12.2007 ist eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung beschlossen worden. Diese Satzung regelt neue Bestattungsformen, die in der derzeit gültigen Friedfhofsgebührenordnung vom 31.5.1991 nicht aufgeführt sind. Somit ist eine neue Kalkulation der Gebühren erforderlich geworden. Die gesetzliche Vorgaben, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren, bedingt eine kontinuierliche Anpasspung an die Entwicklung des Ausgabevolumens. Zusätzlich besteht aus Gebührenunterdeckungen vergangener Jahre eine Defizit, welches nach § 6 (2) KAG durch die Gemeinschaft der Gebührenzahler abzudecken ist. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 6 KAG i.V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist die Stadt Bad Münstereifel zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet. Ziel jeder Gebührenkalkulation ist es, die Gebührensätze so zu berechnen, dass den Ausgaben des Gebührenhaushaltes Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Dieses Ziel resultiert aus den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und den Vorschriften des Haushaltssicherungskonzeptes: Für die spezielle Inanspruchnahme der Leistungen einer Kommune soll das bezahlt wedren, was an Kosten verursacht wird. Nicht mehr (keine Gebührenüberschüsse), aber auch nicht weniger (keine Gebührendefizite). Da die Gebührensätze –wegen des rechtzeitigen Inkrafttretens zum Jahresanfang –immer vor dem Kalkulationsjahr berechnet werden, müssen die voraussichtlichen Ausgaben des Kalkulationsjahres geschätzt werden. Deshalb werden für die Gebührenberechnung die im Haushaltsplan berücksichtigten Ausgabeansätze herangezogen. Sollten die Einnahmen und Ausgaben genau in Höhe der Haushaltsansätze realisiert sein, so stellt sich der Gebührenhaushalt als ausgeglichen dar. In der Regel wird es aber so sein, dass sich Abweichungen zu den Haushaltsansätzen ergeben haben. Zu den pflegefreien Grabstätten, A. 4. des Gebührentarifes (Anlage 1, Seite 3) ist folgendes zu erklären: Die Bezeichnung „pflegefrei“ bedeutet, dass die Nutzungsberchtigten von der Pflege befreit sind. Auf dem Grab befindet sich lediglich eine Namensplatte, die ebenerdig eingelassen ist. Die eigentliche Grabfläche besteht aus einer Rasenfläche, die von der Stadt im Rahmen der turnusmäßigen Pflege mit einbezogen wird. Dies erklärt auch die gegenüber einem Reihengrab höhere Nutzungsgebühr. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe allgemein“ ist kostendeckend, so das der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 1350 7. Beschlussvorschlag: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.