Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
29.09.09, 21:32
Aktualisiert
29.09.09, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.07.2008
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1350
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
02.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Kloster
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1350
1. Sachverhalt:
Die Notwendigkeit für die neue Friedhofsgebührensatzung resultiert aus folgenden Gründen:
•
•
Am 18.12.2007 ist eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung beschlossen worden.
Diese Satzung regelt neue Bestattungsformen, die in der derzeit gültigen
Friedfhofsgebührenordnung vom 31.5.1991 nicht aufgeführt sind. Somit ist eine neue
Kalkulation der Gebühren erforderlich geworden.
Die gesetzliche Vorgaben, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren, bedingt
eine kontinuierliche Anpasspung an die Entwicklung des Ausgabevolumens.
Zusätzlich besteht aus Gebührenunterdeckungen vergangener Jahre eine Defizit, welches nach §
6 (2) KAG durch die Gemeinschaft der Gebührenzahler abzudecken ist.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 6 KAG i.V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist die Stadt
Bad Münstereifel zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet.
Ziel jeder Gebührenkalkulation ist es, die Gebührensätze so zu berechnen, dass den Ausgaben
des Gebührenhaushaltes Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Dieses Ziel
resultiert aus den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und den Vorschriften
des Haushaltssicherungskonzeptes: Für die spezielle Inanspruchnahme der Leistungen einer
Kommune soll das bezahlt wedren, was an Kosten verursacht wird. Nicht mehr (keine
Gebührenüberschüsse), aber auch nicht weniger (keine Gebührendefizite).
Da die Gebührensätze –wegen des rechtzeitigen Inkrafttretens zum Jahresanfang –immer vor dem
Kalkulationsjahr berechnet werden, müssen die voraussichtlichen Ausgaben des
Kalkulationsjahres geschätzt werden. Deshalb werden für die Gebührenberechnung die im
Haushaltsplan berücksichtigten Ausgabeansätze herangezogen.
Sollten die Einnahmen und Ausgaben genau in Höhe der Haushaltsansätze realisiert sein, so stellt
sich der Gebührenhaushalt als ausgeglichen dar.
In der Regel wird es aber so sein, dass sich Abweichungen zu den Haushaltsansätzen ergeben
haben.
Zu den pflegefreien Grabstätten, A. 4. des Gebührentarifes (Anlage 1, Seite 3) ist folgendes zu
erklären: Die Bezeichnung „pflegefrei“ bedeutet, dass die Nutzungsberchtigten von der Pflege
befreit sind. Auf dem Grab befindet sich lediglich eine Namensplatte, die ebenerdig eingelassen
ist. Die eigentliche Grabfläche besteht aus einer Rasenfläche, die von der Stadt im Rahmen der
turnusmäßigen Pflege mit einbezogen wird. Dies erklärt auch die gegenüber einem Reihengrab
höhere Nutzungsgebühr.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe allgemein“ ist kostendeckend, so das der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
Seite 3 von Ratsdrucksache 1350
7. Beschlussvorschlag:
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel
1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad
Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als
Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.