Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 89/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 28.02.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
13.03.2012
BM / Dezernent
29.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg, durchzuführen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.12.2011 (s. Anlage) beantragen die Eheleute Hüster, Kölner Ring 33,
gemeinsam mit 15 weiteren Anwohnern die Änderung des seit 1968 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg. Sie beabsichtigen, auf ihren Grundstücken
Terrassenüberdachungen zu errichten, welche bisher - als ortsfeste bauliche Anlagen - nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
unzulässig sind.
Aufgrund der baulichen Entwicklung dieses Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 5 (s.
Anlageplan), insbesondere bezüglich der tatsächlich bebauten Grundstücksflächen und der
daraus resultierenden Versiegelungen bestehen grundsätzlich keine städtebaulichen Bedenken
gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und
Terrassenüberdachungen als Nebenanlagen grundsätzlich zuzulassen. Die planungsrechtlich
erforderliche Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) bedingt vor einem
Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
(Dr. Rips)
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