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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 981 /IX.L. Datum: 06.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Antrag auf Errichtung eines Heulagers und Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung festgestellt wird. Begründung: Der Gemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens in einer Größe von ca. 17 x 20 m auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 vorgelegt. Das Grundstück befindet sich nordwestlich von Zingsheim, außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft (Büsche, Hecken, Baumgruppen) ausgewiesen. Der Landschaftsplan Nettersheim weist diesen Bereich als „Landschaftsschutzgebiet“ aus. Es ist über Wirtschaftswege unmittelbar erreichbar. Nach Darlegung des Antragstellers wird der Heulager- und der Geräteschuppen erforderlich, da sich der Bauherr gemeinsam mit Familienangehörigen der Zucht und Vermarktung von schottischen Hochlandrindern widmet und damit einen Nebenerwerbsbetrieb aufbauen und einrichten möchte. Einen Biolandbetrieb hat er bereits bei der Landwirtschaftskammer angemeldet. Die Angaben zum landwirtschaftlichen Betrieb bezüglich vorhandenen und geplanten Viehanzahl sowie der bestehenden und noch geplanten Bodennutzung lassen vermuten, dass seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer Privilegierung festgestellt wird. Darüber hinaus nutzt der Antragsteller bereits heute vorübergehend einen Viehunterstand, der sich im verwandtschaftlichen Besitz befindet. Das Grundstück ist zur nordöstlichen Grundstücksgrenze hin mit Hecken und Sträuchern bewachsen. Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, eine Eingrü- 3 nung des geplanten Heulagers und Geräteschuppens nach Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, zum Antrag auf Errichtung eines Heulagers und Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung festgestellt wird. Aus dem beigefügten Planauszug sind das betroffene Grundstück sowie der geplante Standort des Heulagers und Geräteschuppens ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister