Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 981 /IX.L.
Datum: 06.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Heulager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung
Zingsheim, Flur 17 Nr. 110
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zum Antrag auf Errichtung eines Heulagers und Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung festgestellt wird.
Begründung:
Der Gemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines Heulager- und
Geräteschuppens in einer Größe von ca. 17 x 20 m auf dem Grundstück Gemarkung
Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 vorgelegt. Das Grundstück befindet sich nordwestlich von
Zingsheim, außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim und ist im
Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft (Büsche, Hecken, Baumgruppen) ausgewiesen. Der Landschaftsplan Nettersheim weist diesen
Bereich als „Landschaftsschutzgebiet“ aus. Es ist über Wirtschaftswege unmittelbar
erreichbar.
Nach Darlegung des Antragstellers wird der Heulager- und der Geräteschuppen erforderlich, da sich der Bauherr gemeinsam mit Familienangehörigen der Zucht und
Vermarktung von schottischen Hochlandrindern widmet und damit einen Nebenerwerbsbetrieb aufbauen und einrichten möchte. Einen Biolandbetrieb hat er bereits
bei der Landwirtschaftskammer angemeldet. Die Angaben zum landwirtschaftlichen
Betrieb bezüglich vorhandenen und geplanten Viehanzahl sowie der bestehenden
und noch geplanten Bodennutzung lassen vermuten, dass seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer Privilegierung festgestellt wird. Darüber hinaus nutzt der Antragsteller bereits heute vorübergehend einen Viehunterstand, der sich im verwandtschaftlichen
Besitz befindet.
Das Grundstück ist zur nordöstlichen Grundstücksgrenze hin mit Hecken und Sträuchern bewachsen. Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, eine Eingrü-
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nung des geplanten Heulagers und Geräteschuppens nach Vorgaben der Unteren
Landschaftsbehörde vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, zum Antrag auf Errichtung eines Heulagers und Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 110 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung festgestellt wird.
Aus dem beigefügten Planauszug sind das betroffene Grundstück sowie der geplante Standort des Heulagers und Geräteschuppens ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister