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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
95 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 28.11.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-163/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 15.12.2011 2 Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Inden; hier: Bauhöfe Der Rat nimmt die Ausführungen des Gutachtens der Kommunal- und Abwasserberatung NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Abstimmungsgespräche zu führen. Siehe Tagesordnung 14.03.2013 3 Haushaltssatzung 2 0 1 3 / 2 0 1 4 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen sowie Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2024 Der Rat beschließt a) die Haushaltssatzung 2013/2014 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen, b) das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2024 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungs- und Beschlussergebnisse. Mit Verfügung vom 20. November 2013 hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass das Haushaltssicherungskontzept 2013 ff. gem. § 76 Abs. 2 GO genehmigt wird und gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 unter Beachtung von Auflagen keine Bedenken bestehen. 26.09.2013 8 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am Schloss Merode; hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Der Rat beschließt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des temporären Parkplatzes am Schloss Merode nebst Begründung und sonstigen Anlagen. Die Verfahrensunterlagen liegen der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor. Die gesetzliche Frist zur Genehmigung endet am 16.01.2014. Drucksache VL-163/2013 26.09.2013 9 Seite - 2 - Kindertagesstätte Langerwehe-Pier hier: Bekanntmachung der Anmeldetermine für das Kindergartenjahr 2014/2015 Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, die Anmeldungen für das Kindergarten-Jahr 2014/2015 vorbehaltlich der abschließenden Entscheidungen gemäß des Beschlusses vom 28.06.2012 (hier: TOP 7) auch auf den noch zu schaffenden neuen Kindergarten in Langerwehe-Pier auszuweiten, wobei auf den voraussichtlichen Eröffnungstermin dieser neuen Kita im Aufruf ausdrücklich hinzuweisen ist. Anmeldungen wurden auch für die Kita Pier entgegengenommen. Die Anmeldefrist endet zum 30.11.2013. Die Verteilung der Kita-Plätze erfolgt im Anschluss. Drucksache VL-163/2013 26.09.2013 10/1 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung; hier: Fracking Auf Grundlage der Beratungen in der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2013, beschließt der Rat, der Resolution nicht zuzustimmen.Gleichwohl fasst der Rat folgenden Beschluss: a) Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können. b) Der Rat sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden. c) Der Rat bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunensichergestellt werden. Die Antragsteller wurden entsprechend unterrichtet.