Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
95 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 28.11.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-163/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
15.12.2011
2
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Inden;
hier: Bauhöfe
Der Rat nimmt die Ausführungen des Gutachtens der
Kommunal- und Abwasserberatung NRW zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, entsprechende
Abstimmungsgespräche zu
führen.
Siehe Tagesordnung
14.03.2013
3
Haushaltssatzung 2 0 1 3 /
2 0 1 4 mit Haushaltsplan
und sonstigen Anlagen
sowie Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2024
Der Rat beschließt
a) die Haushaltssatzung
2013/2014 mit Haushaltsplan und sonstigen
Anlagen,
b) das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2024
in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung unter
Berücksichtigung der
Beratungs- und
Beschlussergebnisse.
Mit Verfügung vom 20. November
2013 hat die Kommunalaufsicht
mitgeteilt, dass das Haushaltssicherungskontzept 2013 ff. gem. § 76
Abs. 2 GO genehmigt wird und
gegen die Veröffentlichung der
Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 unter
Beachtung von Auflagen keine
Bedenken bestehen.
26.09.2013
8
35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
temporären Parkplatz am
Schloss Merode;
hier: Beratung über die
während der Offenlage
eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Der Rat beschließt die 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich des temporären
Parkplatzes am Schloss
Merode nebst Begründung
und sonstigen Anlagen.
Die Verfahrensunterlagen liegen der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor.
Die gesetzliche Frist zur Genehmigung endet am 16.01.2014.
Drucksache VL-163/2013
26.09.2013
9
Seite - 2 -
Kindertagesstätte
Langerwehe-Pier
hier: Bekanntmachung der
Anmeldetermine für das
Kindergartenjahr 2014/2015
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt, die
Anmeldungen für das
Kindergarten-Jahr
2014/2015 vorbehaltlich
der abschließenden Entscheidungen gemäß des
Beschlusses vom
28.06.2012 (hier: TOP 7)
auch auf den noch zu
schaffenden neuen Kindergarten in Langerwehe-Pier
auszuweiten, wobei auf
den voraussichtlichen
Eröffnungstermin dieser
neuen Kita im Aufruf ausdrücklich hinzuweisen ist.
Anmeldungen wurden auch für die
Kita Pier entgegengenommen. Die
Anmeldefrist endet zum 30.11.2013.
Die Verteilung der Kita-Plätze erfolgt
im Anschluss.
Drucksache VL-163/2013
26.09.2013
10/1
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 3 -
Eingabe nach § 24
Gemeindeordnung;
hier: Fracking
Auf Grundlage der
Beratungen in der 12. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am
17.09.2013, beschließt der
Rat, der Resolution nicht
zuzustimmen.Gleichwohl
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Der Rat begrüßt, dass
die Landesregierung keine
Genehmigungen für die
Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen
unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking)
erteilen wird, solange keine
ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um
Gefährdungen von Mensch
und Umwelt insbesondere
der Trinkwasserversorgung
sicher ausschließen zu
können.
b) Der Rat sieht es als
erforderlich an, nicht nur
auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder
Heilquellenschutzgebieten
abzustellen. Vielmehr
muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch
etwaige Folgeschäden
weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche
und landwirtschaftliche
Nutzung von Grundstücken
beeinträchtigt werden.
c) Der Rat bekräftigt seine
Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf
Bundesebene für eine
Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben
einzusetzen, die eine
Gefährdung dieser
Schutzgüter ausschließt
und insoweit über die
bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht.
Darüber hinaus muss
verfahrensrechtlich eine
frühzeitige und umfassende Beteiligung der
Öffentlichkeit und der
Kommunensichergestellt
werden.
Die Antragsteller wurden
entsprechend unterrichtet.