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Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezügl. der Grundstücke Gemarkund Schönau, Flur 4, Flurstücke 679 und 675 - Schönau, Im Ackerseifen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezügl. der Grundstücke Gemarkund Schönau, Flur 4, Flurstücke 679 und 675 - Schönau, Im Ackerseifen) Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bezügl. der Grundstücke Gemarkund Schönau, Flur 4, Flurstücke 679 und 675 - Schönau, Im Ackerseifen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.06.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl./Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1649 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauvoranfrage bezügl. der Grundstücke Gemarkund Schönau, Flur 4, Flurstücke 679 und 675 - Schönau, Im Ackerseifen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für die Grundstücke Flur 4, Flurstücke Nr. 675 und 679 in der Gemarkung Schönau ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern mit Garage in einer Bautiefe von max. 30 m entlang der Straße eingereicht worden. Die Erschließung des Grundstückes ist derzeit nicht gesichert. Die Bauvoranfrage bezieht sich auch nur auf die planungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausschluss der Erschließungsfrage. Mit Ratsdrucksache Nr. 386 c aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine ähnliche Bauvoranfrage für das gegenüberliegende Flurstück Nr. 439 positiv beschlossen. Zur Sicherung der Erschließung wurde mit diesem Eigentümer im späteren Bauantragsverfahren ein entsprechender Erschließungsvertrag abgeschlossen. In diesen Erschließungsvertrag muß der Bauherr der oben genannten Bauvorhaben im Bauantragsverfahren vertraglich mit aufgenommen werden. Entsprechende Gespräche mit dem Antragsteller sind bereits geführt worden. Seite 2 von Ratsdrucksache 1649 Gegen das Vorhaben bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel planungsrechtlich keine Bedenken. Das Einvernehmen hierzu wurde mit Datum vom 18.06.09 erteilt, mit dem Hinweis, dass die Erschließung im eigentlichen Bauantrag abzuklären ist. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig nach BauGB und BauO NW. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Dem Ausschuss zur Kenntnis.