Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
25.09.09, 08:36
Aktualisiert
25.09.09, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl./Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1649
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Sitzungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauvoranfrage bezügl. der Grundstücke Gemarkund Schönau, Flur 4, Flurstücke 679 und
675 - Schönau, Im Ackerseifen
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für die Grundstücke Flur 4, Flurstücke Nr. 675 und 679 in der Gemarkung Schönau ist eine
Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern mit Garage in einer Bautiefe von
max. 30 m entlang der Straße eingereicht worden.
Die Erschließung des Grundstückes ist derzeit nicht gesichert. Die Bauvoranfrage bezieht sich
auch nur auf die planungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausschluss der Erschließungsfrage.
Mit Ratsdrucksache Nr. 386 c aus dem Jahr 2005 wurde bereits eine ähnliche Bauvoranfrage für
das gegenüberliegende Flurstück Nr. 439 positiv beschlossen. Zur Sicherung der Erschließung
wurde mit diesem Eigentümer im späteren Bauantragsverfahren ein entsprechender
Erschließungsvertrag abgeschlossen. In diesen Erschließungsvertrag muß der Bauherr der oben
genannten Bauvorhaben im Bauantragsverfahren vertraglich mit aufgenommen werden.
Entsprechende Gespräche mit dem Antragsteller sind bereits geführt worden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1649
Gegen das Vorhaben bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel planungsrechtlich keine
Bedenken. Das Einvernehmen hierzu wurde mit Datum vom 18.06.09 erteilt, mit dem Hinweis,
dass die Erschließung im eigentlichen Bauantrag abzuklären ist.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig nach BauGB und BauO NW.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Dem Ausschuss zur Kenntnis.