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Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid hier: Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Sportgelände An der Dostel)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid
hier: Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Sportgelände An der Dostel) Beschlussvorlage (Antrag auf Vorbescheid
hier: Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Sportgelände An der Dostel)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 613-24 Fr. Vorlagennummer: VL-142/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Vorbescheid hier: Errichtung eines Vereinsheimes auf dem Sportgelände An der Dostel Sachdarstellung: Mit Datum vom 15.11.2013 wurde bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Vereinsheimes der Hamich Runners e. V. eingereicht. Das v. g. Vorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Grünfläche (Sportplatz) ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB kann ein nicht privilegiertes Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. In Abs. 3 ist definiert, wann eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Die verwaltungsseitige Prüfung hat ergeben, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vorliegt. Das Vereinsheim soll auf dem Sportgelände An der Dostel errichtet werden. In dem Vereinsheim ist ein Aufenthaltsraum und ein Abstellraum geplant. Der Aufenthaltsraum soll multifunktional, etwa für Versammlungen, Vorträge und Präsentationen sowie Kinderbetreuung bei schlechtem Wetter, genutzt werden. Laut Bau- und Betriebsbeschreibung werden die auf dem Sportgelände vorhandenen Umkleiden, sanitären Anlagen, Gastronomie, Strom und Wasser sowie Parkplätze genutzt. Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen Drucksache VL-142/2013 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)