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Beschlussvorlage (Bildung des Eigenjagdbezirkes "Halbig" in der Gemarkung Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Bildung des Eigenjagdbezirkes "Halbig" in der Gemarkung Marmagen) Beschlussvorlage (Bildung des Eigenjagdbezirkes "Halbig" in der Gemarkung Marmagen) Beschlussvorlage (Bildung des Eigenjagdbezirkes "Halbig" in der Gemarkung Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I.3 Vorlage 1073 /IX.L. Datum: 15.11.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 19.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bildung des Eigenjagdbezirkes "Halbig" in der Gemarkung Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die gesetzliche Entstehung eines neuen gemeindlichen Eigenjagdbezirks „Halbig“ nördlich der Eifelhöhenklinik Marmagen zur Kenntnis. Er beauftragt den Bürgermeister 1. die Grenzen des Jagdbezirks einschließlich evtl. Abrundungserfordernisse unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Inhaber benachbarter Jagdreviere in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Euskirchen zu beschreiben und festzulegen, 2. bis spätestens 31.03.2020 in gleicher Weise ein endgültiges Konzept für die künftige Bejagung des gesamten neuen Eigenjagdbezirks zu entwickeln sowie 3. die jagdliche Hege des nördlichen, neu erworbenen Flächenanteils von rund 73 Hektar durchzuführen und die Jagdausübung durch wirtschaftliche Vergabe entgeltlicher Jagderlaubnisscheine bei bevorzugter Berücksichtigung interessierter Reviernachbarn bis zum 31.03.2020 sicherzustellen, sofern zuvor keine andere Bejagungsmöglichkeit entsprechend Ziffer 2 zu erreichen ist. Begründung: Die Gemeinde hat im Bereich „Halbig“ (zwischen Marmagen und Urft) Waldflächen von rund 73 Hektar Größe erworben und in ihr Eigentum überführt. In Verbindung mit den bereits zuvor in ihrem Eigentume befindlichen Flächen südwestlich und westlich der Eifelhöhenklinik in Marmagen mit einer Größe von rund 49 Hektar ist hierdurch nach § 7 des Bundesjagdgesetzes kraft Gesetzes ein Eigenjagdbezirk mit einer einstweiligen Größe von rund 122 Hektar entstanden. Diesem gehören, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde beim Kreis Euskirchen, formal auch die vorgelagerten Einzelflächen und Wege im gemeindlichen Eigentume an. Der Waldanteil der Gemeinde Nettersheim nahe der Eifelhöhenklinik war bislang und ist derzeit Teil des genossenschaftlichen Jagdbezirks Marmagen Feld V und bis zum 31.03.2020 durch die Jagdgenossenschaft verpachtet. Der Jagdpachtvertrag genießt für diese Zeit zivilrechtlichen Bestandsschutz. Rechtlich ist daher die Ausübung des Jagdrechts durch die Gemeinde im gesamten neuen Eigenjagdbezirk erst ab dem 01.04.2020 möglich. Im einvernehmlichen Verhandlungswege mit der Jagdgenossenschaft und dem derzeitigen Jagdpächter sind vorzeitige Lösungen selbstverständlich denkbar. Die aktuelle Situation ergibt sich aus der Kartenübersicht in der Anlage (Darstellung der zusammenhängenden Eigentumsflächen der Gemeinde Nettersheim im Bereich „Eifelhöhenklinik – Halbig“ mit dem angrenzenden Genossenschaftsrevier Marmagen Feld V). Nach § 1 des Bundesjagdgesetzes ist das Jagdrecht (Recht zur Ausübung der Jagd und Pflicht zur Jagdhege) der Gemeinde mit dem Eigentumsübergang zugefallen. 3 Eine vertragliche Übertragung desselben besteht bereits seit dem 01.04.2012 nicht mehr. Die Verantwortung für die Wahrnehmung der jagdlichen Rechte und Pflichten ist dem Gemeindeforstbeamten dienstrechtlich übertragen. Da die neu hinzu erworbenen Waldflächen (ohne die noch verpachteten Flächen an der Eifelhöhenklinik) für sich genommen zu klein sind, um ein eigenständiges Jagdrecht (Eigenjagdbezirk) auf ihnen zu begründen, müssen bis zum Ablauf des 31.03.2020 jagdrechtlich zulässige Zwischenlösungen entwickelt werden, um die Jagdausübung und Hege auf diesen Flächen sicherzustellen. Darin eingeschlossen sind auch notwendige Maßnahmen der Wildschadensverhütung. Gleichzeitig sind Verhandlungen über Ansätze für einvernehmliche vorzeitige Lösungen im Verhandlungswege mit der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter zu suchen. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit die gemeindlichen Eigentumsflächen, die nordöstlich der Eifelhöhenklinik zusammenhängen, letztlich jagdrechtlich wirksame Verbindungsflächen im Sinne von § 3 Absatz 1 Landesjagdgesetz NRW darstellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister