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Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
99 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1047 /IX.L. Datum: 17.09.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfgestaltungsmaßnahmen; Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung und Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) im Haushaltsplan 2014 Mittel im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim in Höhe von 30.000,00 € zu veranschlagen. b) im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in Ortskernen der Gemeinde Nettersheim wie folgt zu gewähren: Objekt Maßnahme Engelgau, Engelsgasse 1 Marmagen, Laurentiusweg 1 Zingsheim, Petrusstraße 14 Aufbringen eines Putzes Instandsetzung des Fachwerkgiebels zur Kölner Straße Instandsetzung des Giebels und der Fachwerkfassade im Innenhof Gesamtkosten € 6.675,90 Zuschuss € 3.000,00 5.741,50 2.870,00 6.938,20 3.000,00 Begründung: In seiner Sitzung am 09.07.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, a) den privaten Eigentümern eine kostenlose Erstberatung zur Fassadengestaltung in Kooperation mit örtlichen Architekten zur Verbesserung der Fassaden- und Hofräume zu den öffentlichen Verkehrsräumen hin unter Berücksichtigung energetischer Aspekte anzubieten und vorzunehmen, b) einen Gestaltungsleitfaden für die bauliche Gestaltung des Ortskerns zu entwickeln, c) die als Anlage beigefügten „Förderrichtlinien für die Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim“ zu beschließen. d) Darüber hinaus wird beschlossen, diese Förderrichtlinien auch für alle ermittelten historischen Ortskerne in der Gemeinde zu entwickeln und für private Fassadenund Hofgestaltungsmaßnahmen zum öffentlichen Straßenraum hin mit einem Gesamtvolumen von 30.000,00 €/Jahr bereitzustellen. e) Die der Vorlage 984 beigelegten Planzeichnungen zum Geltungsbereich für die jeweiligen Orte entfallen und werden durch die zur Verfügung gestellten Planzeichnungen auf der Grundlage der ehemaligen Gestaltungssatzung ersetzt und damit Bestandteil der Richtlinie. In der Bevölkerung besteht ein reges Interesse zur Inanspruchnahme einer Förderung, insbesondere für die Instandsetzung von Gebäudefassaden. Für die Orte 3 Engelgau, Marmagen und Zingsheim liegen bereits die ersten Förderanträge vor, und zwar a) Engelgau, Engelsgasse 1 b) Marmagen, Laurentiusweg 1 c) Zingsheim, Petrusstraße 14 a) Engelsgasse 1, Engelgau Das Gebäude wurde im Jahre 1925 errichtet und hat im Laufe der Jahre mehrere bauliche Veränderungen erfahren. Nach dem letzten Eigentumswechsel hat der neue Besitzer bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Objekt durchgeführt, die insgesamt das ursprüngliche Erscheinungsbild widerspiegeln. Zwischenzeitlich sind die baulichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen fast vollständig abgeschlossen, lediglich die abschließende Aufbringung des Putzes ist noch vorzunehmen. Hierfür beantragt der Eigentümer nunmehr einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten von 6.675,90 €. b) Laurentiusweg 1, Marmagen Bei diesem Objekt handelt es sich um ein zweigeschossiges Fachwerkgebäude im Ortskern von Marmagen, das am 12.11.1987 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Der Eigentümer beabsichtigt, den zur Kölner Straße hin sichtbaren Fachwerkgiebel instandzusetzen. Im Vorfeld hat eine umfangreiche Beratung durch das LVR-Amt für Denkmalpflege sowie die Untere Denkmalbehörde stattgefunden. Der zwischenzeitlich vorliegende Kostenvoranschlag beläuft sich auf insgesamt 5.741,75 €. Hierin enthalten sind die Instandsetzung schadhafter Fachwerkbalken, die Sanierung und teilweise Erneuerung des Oberputzes mit anschließendem Anstrich, die Herstellung und der Einbau der Fensterfaschen und Fensterbänke, die Anpassung an das Dach sowie an die seitlichen Mauern. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln wird im Jahre 2013 eine Gewährung von Zuschüssen für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) nicht erfolgen, so dass dem Objektinhaber mit der nunmehr zur Verfügung stehenden Förderung zu Dorfgestaltungsmaßnahmen eine entspre- 4 chende finanzielle Unterstützung zuteilwerden kann. Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege werden die vorgesehenen Arbeiten derzeit abgestimmt, so dass die Benehmensherstellung bis zur Sitzung des Gemeinderates erwartet wird. Es wird vorgeschlagen, dem Antragsteller eine Förderung in Höhe von 2.870,00 € zu gewähren. c) Petrusstraße 14, Zingsheim Die Fachwerkwinkelhofanlage Petrusstraße 14, Zingsheim wurde am 05.12.1989 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim eingetragen, wobei sich die Denkmaleigenschaften auf das giebelständige Wohngebäude und die anschließende Bruchsteinmauer mit korbbogiger Toreinfahrt beschränken. Am Wohngebäude sollen nunmehr die Fenster teilweise erneuert sowie der Giebel zur Petrusstraße hin sowie die Fachwerkfassade der Hofseite instandgesetzt werden. Im Rahmen der Förderung zu Dorfgestaltungsmaßnahmen ist zunächst eine Bezuschussung der denkmalwerten Giebelfassade möglich. Dennoch sollte der Winkelförmige Anbau auch bei der Förderung berücksichtigt werden, da die Hofanlage bei Dorffesten, öffentlichen Veranstaltungen etc. durch die dann offene Toreinfahrt für jedermann einsehbar ist. Die Kosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf 6.938,20 €. Hierbei werden neben der Reinigung und Sanierung der Gefache und des Fachwerks auch die Fensterumrandungen sowie die Eingangsholzkonstruktion mit Holztür und Fenster sowie das Hofeingangstor überarbeitet und gestrichen. Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege werden die vorgesehenen Arbeiten derzeit abgestimmt, so dass die Benehmensherstellung bis zur Sitzung des Gemeinderates erwartet wird. Es wird vorgeschlagen, für die zuvor beschriebenen Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. Die Ausführung der Arbeiten soll in diesem Jahr noch teilweise vorgenommen werden. Mit den Antragstellern ist abgestimmt, dass eine Auszahlung der gewährten Förderung jedoch erst Anfang des kommenden Jahres nach Vorlage des Verwen- 5 dungsnachweises mit den entsprechenden Rechnungen erfolgt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn sollte allen Antragstellern gewährt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister