Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
99 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1047 /IX.L.
Datum: 17.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung und Auszahlung im Haushaltsjahr 2014
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) im Haushaltsplan 2014 Mittel im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen in den Ortskernen der Gemeinde Nettersheim in Höhe von
30.000,00 € zu veranschlagen.
b) im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in Ortskernen der Gemeinde
Nettersheim wie folgt zu gewähren:
Objekt
Maßnahme
Engelgau,
Engelsgasse 1
Marmagen,
Laurentiusweg 1
Zingsheim,
Petrusstraße 14
Aufbringen eines Putzes
Instandsetzung des Fachwerkgiebels zur Kölner Straße
Instandsetzung des Giebels und
der Fachwerkfassade im Innenhof
Gesamtkosten
€
6.675,90
Zuschuss
€
3.000,00
5.741,50
2.870,00
6.938,20
3.000,00
Begründung:
In seiner Sitzung am 09.07.2013 hat der Gemeinderat beschlossen,
a) den privaten Eigentümern eine kostenlose Erstberatung zur Fassadengestaltung
in Kooperation mit örtlichen Architekten zur Verbesserung der Fassaden- und
Hofräume zu den öffentlichen Verkehrsräumen hin unter Berücksichtigung energetischer Aspekte anzubieten und vorzunehmen,
b) einen Gestaltungsleitfaden für die bauliche Gestaltung des Ortskerns zu entwickeln,
c) die als Anlage beigefügten „Förderrichtlinien für die Neugestaltung von privaten
Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim“ zu beschließen.
d) Darüber hinaus wird beschlossen, diese Förderrichtlinien auch für alle ermittelten
historischen Ortskerne in der Gemeinde zu entwickeln und für private Fassadenund Hofgestaltungsmaßnahmen zum öffentlichen Straßenraum hin mit einem
Gesamtvolumen von 30.000,00 €/Jahr bereitzustellen.
e) Die der Vorlage 984 beigelegten Planzeichnungen zum Geltungsbereich für die
jeweiligen Orte entfallen und werden durch die zur Verfügung gestellten Planzeichnungen auf der Grundlage der ehemaligen Gestaltungssatzung ersetzt und
damit Bestandteil der Richtlinie.
In der Bevölkerung besteht ein reges Interesse zur Inanspruchnahme einer Förderung, insbesondere für die Instandsetzung von Gebäudefassaden. Für die Orte
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Engelgau, Marmagen und Zingsheim liegen bereits die ersten Förderanträge vor,
und zwar
a) Engelgau, Engelsgasse 1
b) Marmagen, Laurentiusweg 1
c) Zingsheim, Petrusstraße 14
a)
Engelsgasse 1, Engelgau
Das Gebäude wurde im Jahre 1925 errichtet und hat im Laufe der Jahre mehrere bauliche Veränderungen erfahren. Nach dem letzten Eigentumswechsel
hat der neue Besitzer bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Objekt
durchgeführt, die insgesamt das ursprüngliche Erscheinungsbild widerspiegeln.
Zwischenzeitlich sind die baulichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen
fast vollständig abgeschlossen, lediglich die abschließende Aufbringung des
Putzes ist noch vorzunehmen. Hierfür beantragt der Eigentümer nunmehr einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten von 6.675,90 €.
b)
Laurentiusweg 1, Marmagen
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein zweigeschossiges Fachwerkgebäude im Ortskern von Marmagen, das am 12.11.1987 in die Denkmalliste der
Gemeinde Nettersheim eingetragen wurde. Der Eigentümer beabsichtigt, den
zur Kölner Straße hin sichtbaren Fachwerkgiebel instandzusetzen. Im Vorfeld
hat eine umfangreiche Beratung durch das LVR-Amt für Denkmalpflege sowie
die Untere Denkmalbehörde stattgefunden. Der zwischenzeitlich vorliegende
Kostenvoranschlag beläuft sich auf insgesamt 5.741,75 €. Hierin enthalten sind
die Instandsetzung schadhafter Fachwerkbalken, die Sanierung und teilweise
Erneuerung des Oberputzes mit anschließendem Anstrich, die Herstellung und
der Einbau der Fensterfaschen und Fensterbänke, die Anpassung an das
Dach sowie an die seitlichen Mauern.
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln wird im Jahre 2013 eine Gewährung
von Zuschüssen für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) nicht erfolgen, so dass dem Objektinhaber mit der nunmehr zur
Verfügung stehenden Förderung zu Dorfgestaltungsmaßnahmen eine entspre-
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chende finanzielle Unterstützung zuteilwerden kann.
Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege werden die vorgesehenen Arbeiten derzeit abgestimmt, so dass die Benehmensherstellung bis zur Sitzung des Gemeinderates erwartet wird.
Es wird vorgeschlagen, dem Antragsteller eine Förderung in Höhe von
2.870,00 € zu gewähren.
c)
Petrusstraße 14, Zingsheim
Die
Fachwerkwinkelhofanlage
Petrusstraße
14,
Zingsheim
wurde
am
05.12.1989 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim eingetragen, wobei
sich die Denkmaleigenschaften auf das giebelständige Wohngebäude und die
anschließende Bruchsteinmauer mit korbbogiger Toreinfahrt beschränken. Am
Wohngebäude sollen nunmehr die Fenster teilweise erneuert sowie der Giebel
zur Petrusstraße hin sowie die Fachwerkfassade der Hofseite instandgesetzt
werden. Im Rahmen der Förderung zu Dorfgestaltungsmaßnahmen ist zunächst eine Bezuschussung der denkmalwerten Giebelfassade möglich. Dennoch sollte der Winkelförmige Anbau auch bei der Förderung berücksichtigt
werden, da die Hofanlage bei Dorffesten, öffentlichen Veranstaltungen etc.
durch die dann offene Toreinfahrt für jedermann einsehbar ist. Die Kosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf 6.938,20 €. Hierbei werden neben der
Reinigung und Sanierung der Gefache und des Fachwerks auch die Fensterumrandungen sowie die Eingangsholzkonstruktion mit Holztür und Fenster sowie das Hofeingangstor überarbeitet und gestrichen.
Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege werden die vorgesehenen Arbeiten derzeit abgestimmt, so dass die Benehmensherstellung bis zur Sitzung des Gemeinderates erwartet wird.
Es wird vorgeschlagen, für die zuvor beschriebenen Sanierungsmaßnahmen
einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
Die Ausführung der Arbeiten soll in diesem Jahr noch teilweise vorgenommen werden. Mit den Antragstellern ist abgestimmt, dass eine Auszahlung der gewährten
Förderung jedoch erst Anfang des kommenden Jahres nach Vorlage des Verwen-
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dungsnachweises mit den entsprechenden Rechnungen erfolgt. Ein vorzeitiger
Maßnahmebeginn sollte allen Antragstellern gewährt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister