Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
21.06.13, 15:00
Aktualisiert
21.06.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul -
Vorlage 1011 /IX.L.
Datum: 18.06.2013
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
25.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Wahl der Schulleitung für den
Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dem neuen Grundschulverbund
folgenden Namen zu geben:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
3. Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Beitragsberechnung zur Kenntnis und stimmt der Anhebung lt. Beschlusslage vom 19. März 2013
zu.
Begründung:
1. Schulleitung
Mit Schreiben vom 08. Mai 2013 hat die Bezirksregierung Köln die Schulleiterin der
GGS Marmagen, Frau Barbara Jordans, zur Wahl als Schulleiterin des Grundschulverbundes vorgeschlagen. Die dienstliche Beurteilung lautet: „Die Leistungen übertreffen die Anforderungen im besonderen Maße.“ Die Schulkonferenz wurde um die
Durchführung des Wahlverfahrens nach § 61 Abs. 2 und 3 SchulG innerhalb von
acht Wochen gebeten.
Es gibt keine weiteren BewerberInnen.
Am 12. Juni 2013 wurde Frau Jordans in geheimer Wahl von den stimmberechtigten
Mitgliedern der Schulkonferenz sowie einem stimmberechtigten Mitglied des Schulträgers der Kath. Grundschule Zingsheim einstimmig zur neuen Schulleiterin des
Grundschulverbundes Zingsheim/Marmagen gewählt. Dies wurde seitens der Schulleitung der Kath. Grundschule Zingsheim der Bezirksregierung mit Schreiben vom
13. Juni 2013 mitgeteilt.
2. Name des Grundschulverbundes
Der Name einer Schule ist durch Beschluss des Schulträgers festzulegen. Nach § 6
Abs. 6 führt eine Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und
die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben.
3
Die beiden Schulkonferenzen wurden auf Empfehlung der Bezirksregierung an der
Namensfindung für den neuen Grundschulverbund beteiligt. Beide Schulkonferenzen
schlagen mehrheitlich folgenden Namen für den Grundschulverbund vor:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim.
Dieser Name würde für das Siegel und den Stempel sowie als Kopf auf Briefen verwendet. Der Kopfbogen soll die Postanschrift des Hauptstandortes Zingsheim tragen
mit dem Zusatz „mit Teilstandort Gemeinschaftsgrundschule Marmagen“ und Anschrift.
Unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Namen zur Abstimmung vorgelegt werden, wird empfohlen, dem Vorschlag der Schulkonferenzen zuzustimmen.
3. Betreuungsangebote
Nach Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 19.März 2013 (Vorlage
917 /IX.L.) sind „die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn
plus“ für das Schuljahr 2013/2014 für den Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen
anzubieten und die Elternbeiträge abzüglich der gewährten Landeszuschüsse auf
die Eltern nach Staffelung analog den Kindergartenbeiträgen umzulegen“.
Die für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulen
vor und nach dem Unterricht in Schulen der Primarstufe zu währenden Landesmittel
wurden entsprechend beantragt. Die Bezirksregierung teilt nun mit, dass nach Gründung des Grundschulverbundes nur noch eine Gruppe „Dreizehn plus“ mit 5.000 Euro förderfähig sei, da der Grundschulverbund als eine Schule zähle. Bei darüber hinausgehendem Bedarf wäre eine Offene Ganztagsschule einzurichten. Die Eltern
schätzen jedoch die flexible Betreuung – die Kinder müssen nicht zwingend täglich
die Betreuung besuchen –und nehmen sie auch überwiegend so wahr.
Bei den Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote ist ein leichter Rückgang zu
verzeichnen, jedoch haben sich die Einkommensgruppen verändert. Auch durch den
Wegfall der Förderung für die zweite Gruppe ist der Beitrag daher anzupassen und
wird für das neue Schuljahr angehoben werden müssen. Die Hälfte des jeweils festzusetzenden Beitrags wird laut Beschlusslage durch die Gemeinde bezuschusst.
Die Entwicklung der Elternbeiträge über die letzten zwei Schuljahre stellt sich wie
folgt dar:
Entwicklung der Elternbeiträge
(Zuschüsse sind berücksichtigt)
4
Grundschulbetreuung
Stand: Schuljahr 2011/12
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
mtl. Beitrag
8-1
9,00 €
13,00 €
17,00 €
21,00 €
25,00 €
29,00 €
mtl. Beitrag
13+
10,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
50,00 €
60,00 €
Grundschulbetreuung
Stand: Schuljahr 2012/13
mtl. Beitrag
8-1
bis 15.000,00 €
9,00 €
bis 25.000,00 €
13,00 €
bis 37.000,00 €
17,00 €
bis 50.000,00 €
21,00 €
bis 62.000,00 €
25,00 €
über 62.000,00 €
29,00 €
Einkommensgruppe
mtl. Beitrag
13+
9,00 €
16,00 €
24,00 €
33,00 €
43,00 €
54,00 €
Grundschulbetreuung
Stand: Schuljahr 2013/14
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
mtl. Beitrag
8-1
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
35,00 €
mtl. Beitrag
13+
12,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
52,00 €
64,00 €
5
gez. Pracht
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Bürgermeister