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Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
21.06.13, 15:00
Aktualisiert
21.06.13, 15:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Vorlage 1011 /IX.L. Datum: 18.06.2013 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 25.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Wahl der Schulleitung für den Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dem neuen Grundschulverbund folgenden Namen zu geben: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim 3. Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Beitragsberechnung zur Kenntnis und stimmt der Anhebung lt. Beschlusslage vom 19. März 2013 zu. Begründung: 1. Schulleitung Mit Schreiben vom 08. Mai 2013 hat die Bezirksregierung Köln die Schulleiterin der GGS Marmagen, Frau Barbara Jordans, zur Wahl als Schulleiterin des Grundschulverbundes vorgeschlagen. Die dienstliche Beurteilung lautet: „Die Leistungen übertreffen die Anforderungen im besonderen Maße.“ Die Schulkonferenz wurde um die Durchführung des Wahlverfahrens nach § 61 Abs. 2 und 3 SchulG innerhalb von acht Wochen gebeten. Es gibt keine weiteren BewerberInnen. Am 12. Juni 2013 wurde Frau Jordans in geheimer Wahl von den stimmberechtigten Mitgliedern der Schulkonferenz sowie einem stimmberechtigten Mitglied des Schulträgers der Kath. Grundschule Zingsheim einstimmig zur neuen Schulleiterin des Grundschulverbundes Zingsheim/Marmagen gewählt. Dies wurde seitens der Schulleitung der Kath. Grundschule Zingsheim der Bezirksregierung mit Schreiben vom 13. Juni 2013 mitgeteilt. 2. Name des Grundschulverbundes Der Name einer Schule ist durch Beschluss des Schulträgers festzulegen. Nach § 6 Abs. 6 führt eine Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben. 3 Die beiden Schulkonferenzen wurden auf Empfehlung der Bezirksregierung an der Namensfindung für den neuen Grundschulverbund beteiligt. Beide Schulkonferenzen schlagen mehrheitlich folgenden Namen für den Grundschulverbund vor: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim. Dieser Name würde für das Siegel und den Stempel sowie als Kopf auf Briefen verwendet. Der Kopfbogen soll die Postanschrift des Hauptstandortes Zingsheim tragen mit dem Zusatz „mit Teilstandort Gemeinschaftsgrundschule Marmagen“ und Anschrift. Unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren Namen zur Abstimmung vorgelegt werden, wird empfohlen, dem Vorschlag der Schulkonferenzen zuzustimmen. 3. Betreuungsangebote Nach Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 19.März 2013 (Vorlage 917 /IX.L.) sind „die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ für das Schuljahr 2013/2014 für den Grundschulverbund Zingsheim/Marmagen anzubieten und die Elternbeiträge abzüglich der gewährten Landeszuschüsse auf die Eltern nach Staffelung analog den Kindergartenbeiträgen umzulegen“. Die für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulen vor und nach dem Unterricht in Schulen der Primarstufe zu währenden Landesmittel wurden entsprechend beantragt. Die Bezirksregierung teilt nun mit, dass nach Gründung des Grundschulverbundes nur noch eine Gruppe „Dreizehn plus“ mit 5.000 Euro förderfähig sei, da der Grundschulverbund als eine Schule zähle. Bei darüber hinausgehendem Bedarf wäre eine Offene Ganztagsschule einzurichten. Die Eltern schätzen jedoch die flexible Betreuung – die Kinder müssen nicht zwingend täglich die Betreuung besuchen –und nehmen sie auch überwiegend so wahr. Bei den Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, jedoch haben sich die Einkommensgruppen verändert. Auch durch den Wegfall der Förderung für die zweite Gruppe ist der Beitrag daher anzupassen und wird für das neue Schuljahr angehoben werden müssen. Die Hälfte des jeweils festzusetzenden Beitrags wird laut Beschlusslage durch die Gemeinde bezuschusst. Die Entwicklung der Elternbeiträge über die letzten zwei Schuljahre stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Elternbeiträge (Zuschüsse sind berücksichtigt) 4 Grundschulbetreuung Stand: Schuljahr 2011/12 Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € mtl. Beitrag 8-1 9,00 € 13,00 € 17,00 € 21,00 € 25,00 € 29,00 € mtl. Beitrag 13+ 10,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € 60,00 € Grundschulbetreuung Stand: Schuljahr 2012/13 mtl. Beitrag 8-1 bis 15.000,00 € 9,00 € bis 25.000,00 € 13,00 € bis 37.000,00 € 17,00 € bis 50.000,00 € 21,00 € bis 62.000,00 € 25,00 € über 62.000,00 € 29,00 € Einkommensgruppe mtl. Beitrag 13+ 9,00 € 16,00 € 24,00 € 33,00 € 43,00 € 54,00 € Grundschulbetreuung Stand: Schuljahr 2013/14 Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € mtl. Beitrag 8-1 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € 35,00 € mtl. Beitrag 13+ 12,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 52,00 € 64,00 € 5 gez. Pracht ____________________ Bürgermeister