Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.11.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-145/2013
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Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Ausweisung von neuen Bauflächen in der Ortschaft Hamich
hier: Ergebnis der Beratung des Petitionsausschusses
Sachdarstellung:
Der Petitionsausschuss hat über die beiden Petitionen bezüglich der Wohnbauflächenerweiterung in Hamich beraten. Der getroffene Beschluss lautet wie folgt:
Das Aufstellen und Ändern von Bauleitplänen obliegt der Gemeinde Langerwehe im
Rahmen der ihr verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Bauleitpläne sind von
der Aufsichtsbehörde nur zu beanstanden, wenn sie nicht ordnungsgemäß zustande
gekommen sind oder dem Baugesetzbuch widersprechen.
Die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Vorhaben der Gemeinde den Zielen der
Raumordnung entsprechen und landesplanerisch keine Bedenken bestehen. Der Absicht
der Gemeinde die Bauflächen des Flächennutzungsplans um einzelne Grundstücke zu
ergänzen, stehen Ziele der Raumordnung somit nicht entgegen.
Die Gemeinde hat mit ihren Bauleitplanverfahren noch nicht begonnen. Für diese
Verfahren gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Die Belange des
Landschafts- und Wasserschutzes werden Gegenstand der weiteren Planverfahren sein.
Die öffentlichen und privaten Belange müssen ermittelt, bewertet und mit den Belangen
der Vorhaben abgewogen werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Verfahren ist die
förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die
Beteiligung der Öffentlichkeit und somit auch privater Betroffener.
Die Petenten werden somit im Rahmen der Bauleitplanverfahren die Gelegenheit haben,
ihre Einwände vorzubringen. Der Ausgang der künftigen Bauleitplanverfahren ist daher
noch offen und bleibt abzuwarten.
Der Petitionsausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang die Einberufung eines
Arbeitskreises, der sich mit der Baulandentwicklung im Hamich beschäftigen soll.
Im Hinblick auf die denkbaren teilweise gewünschten, teilweise auch abgelehnten
baulichen Erweiterungsmöglichkeiten gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass alle
angesprochenen Erweiterungsabsichten im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet liegen. Gemäß dem Ziel des Schutzes und Erhalts von Natur und Landschaft, aber auch landwirtschaftlicher Produktionsflächen sollen zuerst alle Möglichkeiten
einer sinnvollen Innentwicklung geprüft und abgewogen werden.
Drucksache VL-145/2013
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Das Ergebnis des Petitionsausschusses ist zu begrüßen, da es die Planungshoheit der
Gemeinde bestätigt.
Der u. a. für die Entwicklung in Hamich ins Leben gerufene „Arbeitskreis Rahmenplanung“
hatte die Beratungen bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses zurückgestellt und
kann nunmehr seine Arbeit in der Sache kurzfristig wieder aufnehmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)