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Mitteilungsvorlage (Ausweisung von neuen Bauflächen in der Ortschaft Hamich hier: Ergebnis der Beratung des Petitionsausschusses)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Mitteilungsvorlage (Ausweisung von neuen Bauflächen in der Ortschaft Hamich
hier: Ergebnis der Beratung des Petitionsausschusses) Mitteilungsvorlage (Ausweisung von neuen Bauflächen in der Ortschaft Hamich
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.11.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-145/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Ausweisung von neuen Bauflächen in der Ortschaft Hamich hier: Ergebnis der Beratung des Petitionsausschusses Sachdarstellung: Der Petitionsausschuss hat über die beiden Petitionen bezüglich der Wohnbauflächenerweiterung in Hamich beraten. Der getroffene Beschluss lautet wie folgt: Das Aufstellen und Ändern von Bauleitplänen obliegt der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Bauleitpläne sind von der Aufsichtsbehörde nur zu beanstanden, wenn sie nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind oder dem Baugesetzbuch widersprechen. Die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Vorhaben der Gemeinde den Zielen der Raumordnung entsprechen und landesplanerisch keine Bedenken bestehen. Der Absicht der Gemeinde die Bauflächen des Flächennutzungsplans um einzelne Grundstücke zu ergänzen, stehen Ziele der Raumordnung somit nicht entgegen. Die Gemeinde hat mit ihren Bauleitplanverfahren noch nicht begonnen. Für diese Verfahren gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Die Belange des Landschafts- und Wasserschutzes werden Gegenstand der weiteren Planverfahren sein. Die öffentlichen und privaten Belange müssen ermittelt, bewertet und mit den Belangen der Vorhaben abgewogen werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Verfahren ist die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und somit auch privater Betroffener. Die Petenten werden somit im Rahmen der Bauleitplanverfahren die Gelegenheit haben, ihre Einwände vorzubringen. Der Ausgang der künftigen Bauleitplanverfahren ist daher noch offen und bleibt abzuwarten. Der Petitionsausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang die Einberufung eines Arbeitskreises, der sich mit der Baulandentwicklung im Hamich beschäftigen soll. Im Hinblick auf die denkbaren teilweise gewünschten, teilweise auch abgelehnten baulichen Erweiterungsmöglichkeiten gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass alle angesprochenen Erweiterungsabsichten im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet liegen. Gemäß dem Ziel des Schutzes und Erhalts von Natur und Landschaft, aber auch landwirtschaftlicher Produktionsflächen sollen zuerst alle Möglichkeiten einer sinnvollen Innentwicklung geprüft und abgewogen werden. Drucksache VL-145/2013 Seite - 2 - Das Ergebnis des Petitionsausschusses ist zu begrüßen, da es die Planungshoheit der Gemeinde bestätigt. Der u. a. für die Entwicklung in Hamich ins Leben gerufene „Arbeitskreis Rahmenplanung“ hatte die Beratungen bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses zurückgestellt und kann nunmehr seine Arbeit in der Sache kurzfristig wieder aufnehmen. Der Bürgermeister (Göbbels)