Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Geich hier: Ablehnung des Antrages)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
06.05.2014
Erstellt
24.04.14, 18:04
Aktualisiert
24.04.14, 18:04
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Geich
hier: Ablehnung des Antrages) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Geich
hier: Ablehnung des Antrages)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.04.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-40/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Geich hier: Ablehnung des Antrages Sachdarstellung: Mit Datum vom 13.01.2014 war ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Ortschaft Geich eingegangen. Ziel war die Ausweisung von Wohnbaufläche. Der Bereich liegt zur Zeit im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Regionalplan weist diesen Bereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich aus. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte den Antrag in seiner Sitzung am 30.01.2014 an den Arbeitskreis Rahmenplanung zur Beratung verwiesen. In der Sitzung des Arbeitskreises am 19.03.2014 wurde eingehend über den Antrag beraten und diskutiert. Der Arbeitskreis kommt zu dem Ergebnis, dass in Geich noch ausreichend Reserveflächen vorhanden sind. Dies ist ebenso die Aussage der Reserveflächenerhebung der Bezirksregierung Köln. In Hinblick auf die neu angestrebten Ziele der Landesregierung, nämlich ein sparsamer Flächenverbrauch und eine größtmögliche Schonung des Außenbereiches, sollten erst die zur Verfügung stehenden Bauflächen im Innenbereich bebaut werden, bevor der Außenbereich beansprucht wird. Der Arbeitskreis empfiehlt dem Ausschuss daher, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich der Ortschaft Geich abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Drucksache VL-40/2014 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich von Geich abzulehnen. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -