Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufhebung einer Haushaltssperre hier: Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Beschlussvorlage (Aufhebung einer Haushaltssperre
hier: Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern) Beschlussvorlage (Aufhebung einer Haushaltssperre
hier: Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern) Beschlussvorlage (Aufhebung einer Haushaltssperre
hier: Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.09.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1660 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2009 Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung einer Haushaltssperre hier: Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1660 1. Sachverhalt: Für Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern sind im Haushalt 2009 folgende Veranschlagungen erfolgt: Aufwand 15573100527924: 165.621,--€ Ertrag (ILEK-Zuschuss) 15573100414106 79.203,--€ Von diesen Beträgen ist für das Dorfgemeinschaftshaus Rupperath ein Aufwand von 90.000€ eingeplant sowie ein Ertrag von 24.405,--€ (Zuschuss) Mittlerweile befindet sich die Stadt im Nothaushaltsrecht. Folge hiervon ist, dass für alle konsumtiven Haushaltspositionen gem. § 24 Abs. 1 GemHVO eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen wurde. Bei der Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus Rupperath handelt es sich um eine konsumtive Haushaltsposition, so dass diese von der Haushaltssperre betroffen ist. Vorraussetzung für die Bewilligung der durch die Bezirksregierung bereits eingeplanten Fördermittel ist jedoch, dass entsprechende Mittel im Haushalt veranschlagt sind. Zudem muss mit der Ausführung der Maßnahme in 2009 begonnen werden, ebenso sind noch Zahlungen in 2009 zu tätigen. Um diese Fördervorgabe zu erfüllen, ist es erforderlich, die Haushaltssperre für die betroffene Position aufzuheben. Die Substanz des Dorfgemeinschaftsbereich in Rupperath befindet sich in einigen Bereichen in einem sehr schlechten Zustand. Im alten Schulgebäude (Museum) sind große Schäden am Dach vorhanden, die eine Gefährdung der statischen Sicherheit ergeben können. Im Dach sind Balken angefault. Rinnen sind korrodiert, so dass Wasser ungehindert an der Fassade herunter läuft, so dass das Mauerwerk (teils handelt es sich um eine Fachwerkkonstruktion) nachhaltig feucht bleibt. Die Fenster sind undicht und defekt. Die Maßnahmen, die dringend erforderlich sind, für die Erhaltung der Bausubstanz, werden auch zu einer allgemeinen und insbesondere zu einer energetischen Aufwertung des Gebäudes führen. Mittlerweile wurde der Antrag auf Förderung modifiziert. Die Gesamtaufwendugen für das Dorfgemeinschaftshaus (Jugendraum / Nebengebäude ehem. Schule) belaufen sich auf 66.762,83 € Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 51.426,34 €. Von der Stadt müssen hierfür Eigenmittel von 39.868,07 € (inkl. MwSt. u. Eigenleistung Betreiberverein) aufgebracht werden, wobei diese sich auf die Jahre 2009 auf ca. 9.000,00 € und 2010 mit ca. 30.900,00 € aufteilen. Die Gesamtaufwendungen für das alte Schulgebäude (Museum) betragen 91.810,04 € Die zuwendungsfähigen Ausgaben 77.151,30 € mit einem städtischen Eigenanteil von 38.575,65 € inkl. MwSt., der sich aufteilt in 2009 auf 8.403,36 € und 2010 auf 30.172,28 €. Hier gibt es keine Eigenleistung des Betreibervereins. Beide Maßnahmen zusammen ergeben eine Gesamtaufwendungen von 158.572,87 € In 2009 entsteht für beide Maßnahmen ein Aufwand für die Stadt von rd. In 2010 entsteht für beide Maßnahmen ein Aufwand für die Stadt von rd. Somit Gesamtausgaben für beide Haushaltsjahre für die Stadt von rd. 17.403,36 € 61.072,28 € 78.475,64 € Die Eigenleistung des Betreibervereins für das Dorfgemeinschaftshaus (Jugendraum / Nebengebäude ehem. Schule) betragen 19.473,68 € wobei davon 60 % (11.684,20 €) nur förderfähig sind. Die Zuschussmittel der Bezirksregierung betragen 64.288,82 € Seite 3 von Ratsdrucksache 1660 Der Aufwand sowie der Ertrag für die Maßnahmen Rupperath für 2009 sind durch die eingangs aufgeführten Veranschlagungen im Haushalt abgedeckt. Um diese auszuführen muss die Haushaltssperre aufgehoben werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Aufhebung der Haushaltssperre erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften der GemHVO. 3. Finanzielle Auswirkungen Gem. dem Finanzierungsplan beträgt die Eigenbeteiligung der Stadt 2009 ca. 23.000,00 € und in 2010 ca. 93.000,00 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssperre beim Produktsachkonto 15573100527924 für den Aufwand für das Dorfgemeinschaftshaus Rupperath wird für einen Betrag von 80.000,-- € aufgehoben.